Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Lehrziel. 
Bemerkungen. 
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5. Das Zeichnen von Wandtafelskizzen und von Zeit zu Zeit das Zeichnen von 
Kartenskizzen in einfachster Form hat Verwendung zu finden als Hilfsmittel zur 
richtigen Auffassung und Einprägung der topographischen Tatsachen und Lagenver— 
hältnisse. Häusliche Zeichnungen sind jedoch nicht zu verlangen. Beobachtungsauf— 
gaben, die der mathematischen Geographie und der Klimakunde dienen, sind auf allen 
Stufen zu geben, dürfen aber die Schülerinnen nicht belasten. 
6. Der Gedächtnisstoff ist auf das Nötigste zu beschränken, aber zu festigen, 
namentlich in Wiederholungen. Alle Maßangaben in Zahlen sind abzurunden und 
durch reichliches Vergleichen anschaulich zu machen und gegenwärtig zu halten. 
B. Studienanstalt. 
8 43. Reifere Einsicht in die allgemeine Erdkunde, in die politische, wirtschaftliche 
und kulturelle Stellung der wichtigsten Staaten der Erde, insbesondere Deutschlands 
und Sachsens, und Befähigung zum Erkennen der ursächlichen Zusammenhänge 
zwischen den Natur- und Kulturverhältnissen. 
Obersekunda: 1 Stunde. 
Wiederholung wichtiger Kapitel aus der Länderkunde der außerdeutschen Staaten 
Europas. — Allgemeine physische Erdkunde. Einführung in die Kartographie. 
Unterprima: 1 Stunde. 
Wiederholung wichtiger Kapitel aus der Länderkunde außereuropäischer Erdteile. 
— Hauptsachen über die Menschenwelt nach Rasse, Sprache, Religion, Kultur. Hervor- 
hebung der geographischen Bedingungen. Das wirtschaftlich-soziale und geistige Leben 
der europäischen Kulturvölker und ihre Wechselbeziehungen zueinander. 
Oberprima: 1 Stunde. 
Kulturgeographie des Deutschen Reiches und seiner Kolonien in kausaler Be- 
handlungsweise. Verbreitung der Deutschen auf der Erde und ihr Anteil an deren 
Kultivierung. Die Lebensverhältnisse der Bevölkerung Sachsens. 
§s 44. Bei der zur Verfügung stehenden Zahl der Unterrichtsstunden und bei 
der großen Weite des Gebietes sind Beschränkung auf das Wesentliche und Wertvollste 
sowie geschickte Behandlung unerläßlich. Das von den Schülerinnen früher und in 
anderen Fächern Angeeignete ist daher dem Unterrichte immer dienstbar zu machen. 
So sind bei der Vertiefung der physischen Erdkunde die naturwissenschaftlichen Kennt- 
nisse der Schülerinnen, bei der Behandlung der völkerkundlichen Fragen ihre sprach- 
lichen, geschichtlichen, anthropologischen und psychologischen Kenntnisse zu verwerten.
	        
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