Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Anthropologie und Gesundheitslehre mit Beziehung auf häusliche und örtliche 
Einrichtungen und auf behördliche Bestimmungen (1 Stunde). 
Klasse I: 4 Stunden. 
Physik (2 Stunden). Magnetismus und Elektrizität. Allgemeine Zusammen- 
fassung. Die Energie und ihre Umwandlungen. 
Chemie (1 Stunde). Abschluß der organischen Chemie. Nahrungemittelchemie. 
Die wichtigsten technologischen Prozesse anorganischer und organischer Natur. Kreis- 
lauf der Stoffe. 
Allgemeine Biologie und Geologie (1 Stunde). Die Lebensvorgänge im 
Pflanzen= und Tierreiche; Pflanzen und Tiere in ihren Beziehungen unter sich und 
zur sonstigen Umwelt; ihre Ausbreitung und Stellung im Haushalte der Natur. 
Wichtiges aus der Entwicklungsgeschichte der Erde und ihres organischen Lebens. 
s 47. 1. Naturgeschichte und Chemie sind in derselben Klasse möglichst einem 
Lehrer zu übertragen. 
2. Bei der Fülle des Stoffes des naturkundlichen Unterrichts und bei der darin 
liegenden Gefahr der Zerstreuung und Uberlastung der Schülerinnen ist die größte 
Sorgfalt auf angemessene, planvolle Auswahl zu verwenden und weise Beschränkung 
auf das Typische und Notwendige zu üben. Das heimatliche Naturleben, die Vorgänge 
des täglichen Lebens und die Beziehungen zu der Haus= und Volkswirtschaft und der 
Hygiene sollen im Vordergrunde stehen. 
3. Anschauung der Naturkörper, Beobachtung der Erscheinungen und hierzu ange- 
stellte, wohl vorbereitete und alles ablenkende Beiwerk ausschließende Versuche nebst 
Beobachtungsaufgaben bilden überall die Grundlage des Unterrichts. Womöglich 
sind die Naturgegenstände selbst oder gute Modelle und bildliche Darstellungen zu be- 
nutzen, physikalische und chemische Vorgänge tunlichst in Natur und Alltagsleben zu 
beobachten. Die erforderlichen Apparate (Lupe, Mikroskop, Projektionsapparat) 
dürfen bei Besprechung der Kleinwesen und des inneren Baues der Pflanzen nicht 
fehlen. Ein gut angelegter und gepflegter Schulgarten, die Aufstellung von Terrarien, 
Aquarien, Keimtöpfen usw. an Orten, die eine andauernde Beobachtung ermöglichen, 
kleine, nach verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommene und wechselnde Schul- 
ausstellungen (z. B. von Frühlingsblumen, Pilzen, Kernobst, von Roh-, Halb= und 
Ganzprodukten einer Industrie), planmäßige Spaziergänge, Besuche von Werkstätten 
und gewerblichen Anlagen usw. dienen der unmittelbaren Anschauung. 
4. Wo die zu behandelnden Gegenstände noch aus der Umgebung des Schulortes von 
den Schülerinnen — ohne großen Zeitaufwand — beschafft werden können, ist vom 
Bemerkungen.
	        
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