Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Lehrziel. 
Verteilung des 
Lehrstoffes. 
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insbesondere aber dem Geschichtsunterricht, der abschließend die gelegentlichen Be— 
lehrungen zusammenzufassen und zu ordnen hat. Schon in Untertertia sind den 
Schülerinnen die notwendigsten Kenntnisse des staatsbürgerlichen Lebens zu über— 
mitteln und die grundlegenden Begriffe über Gemeinde, Kirche, Staat und Reich 
klar zu machen; die Darstellung der alten Geschichte schließt die Grundzüge der 
allgemeinen Staatslehre (die Formen des Staates, die soziale Gliederung des 
Volkes, das Beamtentum, das Heerwesen usw.) ein; die Geschichte des Mittelalters 
führt auf die Besiedelung des Heimatlandes, das Lehnswesen, die Wirtschaftsstufen u. a., 
die der neueren Zeit auf Verfassung und Volkswirtschaft. Hierbei wird es darauf 
ankommen, das Verständnis für die Einrichtungen im Staats= und Wirtschaftsleben 
vergangener Zeiten durch Vergleichung der Einrichtungen im modernen Staat zu er- 
schließen, wodurch zugleich die Kenntnis der gegenwärtigen Zustände gefördert wird. 
Für die Zusammenfassung des Stoffes in Oberprima ist die Benutzung eines Lehrbuchs 
der Bürgerkunde, das für die höheren Schulen des Königreichs Sachsen bearbeitet ist, 
notwendig. —ieG 
rokunde. 
§* 27. Am Schlusse des Lehrgangs kann von den Schülerinnen erwartet werden, 
daß sie 
mit den Grundlehren der mathematischen Erdkunde bekannt und mit den Dar- 
stellungsmitteln der Erdkunde vertraut sind, 
Kenntnis von den phyfischen Verhältnissen, insbesondere von der Gestaltung der 
Erdoberfläche haben, 
einen sicheren Uberblick über das Erdganze und seine Gliederung und genauere 
Kenntnis von Mitteleuropa besitzen, 
Verständnis zeigen für die wechselseitigen Beziehungen und die ursächlichen Zu- 
sammenhänge zwischen den verschiedenen physischen Verhältnissen der Erd- 
oberfläche, zwischen diesen und den Außerungsformen des Lebens der Menschen 
auf der Erde, sowie zwischen den verschiedenen Völkern und Volksstämmen 
untereinander. 
828. Untertertia: 2 Stunden. 
Ausgehend von der Heimatkunde allseitige Behandlung von Deutschland. Grund- 
begriffe der allgemeinen Erdkunde. Grundzüge der mathematischen Erdkunde 
mit den Hauptlehren der Astronomie. 
Obertertia: 2 Stunden. 
Allseitige Behandlung von Europa nach seinen natürlichen Abschnitten und als 
größere Einheit. Bodenrelief, Stromgebiete und Küstengliederung der Alten Welt. 
Das Mittelmeergebiet im weitesten Umfang.
	        
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