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innere Kräfte bewegtes und belebtes Ganzes aufzufassen. Dabei ist jederzeit mit
wissenschaftlicher Strenge zwischen Hypothese und beobachtetem Tatbestand zu
unterscheiden.
6. Naturgeschichte und Chemie bilden ein Fach und sind in derselben Klasse einem
Lehrer zu übertragen.
Vbplik.
§ 33. Von allen Schülerinnen kann beim Abschluß des Lehrgangs erwartet
werden, daß sie die wichtigsten Erscheinungen und Gesetze aus allen Gebieten der
Physik mit einiger Sicherheit kennen und im physikalischen Beobachten geübt sind,
außerdem von denen der realgymnasialen Abteilung, daß sie mit der mathematischen
Darstellung der Hauptgesetze vertraut sind.
834. Untersekunda: 2 Stunden.
Allgemeine Eigenschaften der Körper. Mechanik der festen, flüssigen und gas-
förmigen Körper.
Obersekunda in der realgymnasialen Abteilung: 3 Stunden,
in der gymnasialen: 2 Stunden.
Wärmelehre mit Einschluß der Meteorologie. Akustik.
Unterprima in der realgymnasialen Abteilung: 3 Stunden,
in der gymnasialen: 2 Stunden.
Mechanik II. Teil. Optik.
Oberprima in der realgymnasialen Abteilung: 3 Stunden,
in der gymnasialen: 2 Stunden.
Magnetismus und Elektrizität. Zusammenfassende Wiederholungen und Rückblicke.
835. 1. Auch der physikalische Unterricht ist eine Schule des Beobachtens und eine
stete Anleitung, die richtigen Schlüsse aus dem Beobachteten zu ziehen. Er soll die
Schülerinnen gewöhnen, auch die physikalischen Erscheinungen des täglichen Lebens
mit Interesse und Verständnis aufzufassen, so daß sie sich schließlich in der Beurteilung
der unermeßlichen Fülle solcher Vorgänge, die sich zu jeder Zeit und an jedem Orte
um uns abspielen, sicher fühlen und sich immer bewußt bleiben, daß unser Leben
dauernd unter physikalischen Gesetzen steht.
2. Die Geschichte der Physik weist erhebende Beispiele ebenso aufopfernder, wie
zäher Forschertätigkeit auf. Es wird den erzieherischen Wert des Unterrichts nur
erhöhen, wenn er an ihnen nicht vorbeigeht. Auch wird dem geschichtlichen Gesichts-
punkte so viel Raum zu geben sein, daß den Schülerinnen zur klaren Erkenntnis
Lehrziel.
Verteilung des
Lehrstoffes.
Bemerkungen.