Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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innere Kräfte bewegtes und belebtes Ganzes aufzufassen. Dabei ist jederzeit mit 
wissenschaftlicher Strenge zwischen Hypothese und beobachtetem Tatbestand zu 
unterscheiden. 
6. Naturgeschichte und Chemie bilden ein Fach und sind in derselben Klasse einem 
Lehrer zu übertragen. 
Vbplik. 
§ 33. Von allen Schülerinnen kann beim Abschluß des Lehrgangs erwartet 
werden, daß sie die wichtigsten Erscheinungen und Gesetze aus allen Gebieten der 
Physik mit einiger Sicherheit kennen und im physikalischen Beobachten geübt sind, 
außerdem von denen der realgymnasialen Abteilung, daß sie mit der mathematischen 
Darstellung der Hauptgesetze vertraut sind. 
834. Untersekunda: 2 Stunden. 
Allgemeine Eigenschaften der Körper. Mechanik der festen, flüssigen und gas- 
förmigen Körper. 
Obersekunda in der realgymnasialen Abteilung: 3 Stunden, 
in der gymnasialen: 2 Stunden. 
Wärmelehre mit Einschluß der Meteorologie. Akustik. 
Unterprima in der realgymnasialen Abteilung: 3 Stunden, 
in der gymnasialen: 2 Stunden. 
Mechanik II. Teil. Optik. 
Oberprima in der realgymnasialen Abteilung: 3 Stunden, 
in der gymnasialen: 2 Stunden. 
Magnetismus und Elektrizität. Zusammenfassende Wiederholungen und Rückblicke. 
835. 1. Auch der physikalische Unterricht ist eine Schule des Beobachtens und eine 
stete Anleitung, die richtigen Schlüsse aus dem Beobachteten zu ziehen. Er soll die 
Schülerinnen gewöhnen, auch die physikalischen Erscheinungen des täglichen Lebens 
mit Interesse und Verständnis aufzufassen, so daß sie sich schließlich in der Beurteilung 
der unermeßlichen Fülle solcher Vorgänge, die sich zu jeder Zeit und an jedem Orte 
um uns abspielen, sicher fühlen und sich immer bewußt bleiben, daß unser Leben 
dauernd unter physikalischen Gesetzen steht. 
2. Die Geschichte der Physik weist erhebende Beispiele ebenso aufopfernder, wie 
zäher Forschertätigkeit auf. Es wird den erzieherischen Wert des Unterrichts nur 
erhöhen, wenn er an ihnen nicht vorbeigeht. Auch wird dem geschichtlichen Gesichts- 
punkte so viel Raum zu geben sein, daß den Schülerinnen zur klaren Erkenntnis 
Lehrziel. 
Verteilung des 
Lehrstoffes. 
Bemerkungen.
	        
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