Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Hangzucken. Hangkehre. Doppelreck. J. Drehhangeln. Schwingen mit Hangzucken. 
Liegestütz rücklings. rl. Kreisfliegen, erschwert. sr. Ganze Drehung. Schaukelsprung 
vorwärts. 
S. Schlagball mit Freistätten. Faustball. 
Oberprima: 2 Stunden. 
O. Fr. h. und st. siehe vorige Klasse. k. Hüftschwung. Schnecke. Verbindung 
mit Zwirbelarten. 
G. b. Schwungstützhüpfen. Schwingen im Unterarmstütz. Leichte Formen des 
Beugestützes. Sprünge am Barren. r. Drehhangeln mit Schwingen. Armbeugen 
aus dem Streckhange. Doppelreck. I. Schwierigeres Drehhangeln. Hangzucken. 
l. Wiederholung und Erschwerung. sr. Gesellschaftsübungen. 
§. wie Unterprima. 
§ 46. 1. In allen Klassen sind regelmäßig Haltungsübungen, teils als reine 
Freiübungen, teils als Freiübungen mit Stützpunkt vorzunehmen. Mit vielen Frei- 
übungen lassen sich Atmungsübungen verbinden, möglichst im Freien, sonst nur in 
staubfreier Luft. 
2. In den Tertien sind an den Schwebekanten und am Schwebebaum Gehen 
und Schrittarten zu üben, außerdem am Schwebebaum Rumpf-, Arm= und Bein- 
übungen, Schwebekampf und Sprungübungen zu betreiben. 
3. Springen und Laufen sind mit Steigerung der Leistungen von Klasse zu 
Klasse vorzunehmen. 
Auch das Werfen mit dem Handball, dem größeren Lederball (Stoßball) und 
dem Schleuderball ist in den einzelnen Klassen zu üben. 
4. Jede Turnstunde sei ein planmäßig angelegtes Ganze und wirke auf den 
Gesamtorganismus der Schülerinnen allseitig ein. 
Vor und nach Ubungen, die eine erhöhte Herz= und Lungentätigkeit erfordern, 
sind ableitende UÜbungen einzufügen. Auf körperliche Schwächen und Krankheits- 
erscheinungen ist gebührend Rücksicht zu nehmen. 
5. Soviel als möglich ist im Freien zu turnen. In der günstigen Jahreszeit 
sind volkstümliche Ubungen und Spiele zu bevorzugen, Frei= und Gerätübungen 
aber in keiner Stunde zu verabsäumen. 
6. Den Schülerinnen ist Anweisung zu gegenseitiger Hilfeleistung zu geben, 
auch Anregung zur Körperpflege außerhalb der Schule. 
7. Für eine zweckdienliche Turnkleidung ist Sorge zu tragen. Beengende und 
drückende Kleidungsstücke (Korsett und Gürtel), Schuhe mit hohen Absätzen, Schmuck- 
gegenstände dürfen in der Turnstunde nicht getragen werden. 
106“, 
Bemerkungen.
	        
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