Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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a) Pflichtfächer. 
    
  
  
w — — —— — ... 
  
  
  
  
  
  
. « — ——l·" 
U III 0 III 5 6 1 ê# r | Summe 
Religion 2 2 2 2 2 12 
Deutsch 3 ; 3 3 3 18 
Lateinisch 8 5 6 5 6 5 6 5 6’ rr. 36 1. 10 
Französisch 1 43232 3 2 3 2 FT. 20 K 16 
Englisch . — — 5 —41 — 4 — 4 — r. 11 — 
Griechisch .—-— ———8-83—;—82-32 
Geschichte 2 2 2 2 2 2 12 
Erdkunde . 2 2 2 1 9 
Naturgeschichte und Chemie 2 2 z 13 113 1 3 Urr. 16 . 
Physit .—— — 2: 3 2 3 2 3 2 . 11 g. 3 
Mathematik 4 4 1 3 5 1 5 4 5 Kr. 27 2. 23 
Zeichnen 2 2 1 l 1 1 8 
Gesang 2 2 — — — 4 
Turnen 2 2 2 2 2 2 12 
33 33 34 34 34 34 202 
b) Wahlfaächer. 
Stenographie . 2 2 — — — – 
Zeichnen . --—-— — 1 1 — —- 
Gesang .. . — 1, 1. 1 
Darstellende Geometrie — —2 —2 — 
Englisch .—— 22Z—2 
  
F49.ZuAbweichungenvoudiesemStundenplanbcdarfwderGenehmigungEinhaitung 
des Ministeriums; diese Genehmigung wird aber nur erteilt werden, wenn die ge— des Stunden— 
stellten Anträge genügend begründet sind, durch die beantragten Abweichungen die 
sichere Erreichung der Lehrziele nicht gefährdet und die für die einzelnen Klassen 
vorgeschriebene Gesamtzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden nicht vermehrt wird. 
Vor Ostern jedes Jahres und, wenn erhebliche Anderungen vorgenommen werden 
sollen, auch vor Michaelis, ist der ausgeführte Stundenplan der Anstalt vom Rektor 
an das Ministerium zur Genehmigung einzusenden. Diesem ist eine Übersicht bei- 
zufügen, welche die Verteilung des Unterrichts auf die Lehrer und Klassen ver- 
anschaulicht, ein Verzeichnis der für die fremdsprachliche Klassenlektüre in Aussicht
	        
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