Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Muster M. 
  
d wag 
Ich beantrage, mir * lmseitig beschriebene. Kraft - zum Verkehr auf 
öffentlichen Wegen und Plätzen zuzulassen. 
Das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen Hern 
in , das die Richtigkeit der Angaben unter Nr. 4 bis 8 sowie ferner 
bestätigt, daß das Fahrzeug den Anforderungen der Verordnung des Bundesrates 
über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 entspricht, liegt bei. 
(oder: 
Eine Bescheinigung, die die Richtigkeit der Angaben unter Nr. 4 bis 8 sowie 
ferner bestätigt, daß das Fahrzeug einer fabrikmäßig hergestellten und behördlich 
zugelassenen Gattung (Typ) angehört und den Anforderungen der Verordnung 
des Bundesrates über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 ent- 
spricht, liegt bei.) 
Gleichzeitig überreiche ich die nach § 106 der Ausführungsbestimmungen zum 
Reichsstempelgesetz vom 15. Juli 1909 vorgeschriebene Anmeldung des Fahrzeuges 
zum Zwecke der Erteilung einer Steuerkarte. 
Ich bitte, mir das dem Fahrzeug zuzuteilende polizeiliche Kennzeichen anzugeben 
und die Zulassungsbescheinigung auszufertigen. Das Fahrzeug soll ün. in 
Betrieb genommen werden. Ich beantrage daher, die Zulassungsbescheinigung und 
die Steuerkarte der Polizeibehörde in. . . . . . . . . . . . zu übersenden, damit diese 
einen Termin für die Vorführung des Fahrzeuges anberaumt und, nachdem ihr 
der Nachweis der Einzahlung der Reichsstempelabgabe erbracht ist, die Kennzeichen 
abstempelt und mir Zulassungsbescheinigung und Steuerkarte aushändigt. 
(Unterschrift) ..... 
An 
die Königliche Kreishauptmannschaft 
-
	        
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