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11. das Gesetz, einige Abänderungen der Pensionsgesetze für die evangelisch—
lutherischen Geistlichen betreffend,
12. das Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über das Pfandleihgewerbe
betreffend,
13. das Gesetz, die Grundrenten- und Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden
betreffend,
14. das Gesetz, die Feststellung der Unschädlichkeit bei den Landrenten und den
Landeskulturrenten betreffend,
15. das Gesetz über Gemeindeverbände,
16. das Gesetz, die Verjährung direkter Steuern und verwandter Leistungen
betreffend
17. das Gesetz über die Landes-Brandversicherungsanstalt,
18. das Gesetz über die Feuerlöschkassenbeiträge der privaten Feuerversicherungs-
unternehmungen.
19. Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete vom 14. Januar
und 4. April 1910, mehrere Eisenbahnangelegenheiten betreffend, geben Wir Unsere
Zustimmung und werden das zur Ausführung Erforderliche veranlassen.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen
betrifft, so wird
1. auf eine möglichste Beschleunigung des Verfahrens in den Grundstücken-Zu-
sammenlegungsgeschäften die Staatsregierung den auf die Petition des Gutsbesitzers
Ernst Patzschke in Trautzschen u. Gen. gefaßten ständischen Beschlüssen entsprechend
ihr Augenmerk richten.
2. Dem Ersuchen, den auf Vereinfachung der Verwaltung der sächsischen Staats-
eisenbahnen gerichteten Antrag mit einem Ausschusse zu beraten und dem nächsten
Landtage über diese Beratungen eine Denkschrift vorzulegen, wird entsprochen
werden.
Es werden in Erwägung gezogen werden:
3. die Petition des Volksbundes zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und
Bild in Berlin und die Petition des freimaurerischen Vereins „Fürsorge“ in Dresden,
betreffend die Vorführungen der Mutoskope und Kinematographen sowie die Aus-
stellung und den Verkauf anstößiger Schriften und Bilder,