Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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arbeiten unter Aufsicht (abgesehen von den im Laufe einer Unterrichtsstunde von den 
Schülern vorgenommenen und sogleich zu besprechenden schriftlichen Arbeiten). 
Klasse VI. 4 Stunden. 
Arithmetik. Die vier Grundrechnungsarten in allgemeinen Größen. Relative 
Zahlen. Aufgaben aus dem bürgerlichen Rechnen (auch aus Familien- und Gemeinde— 
haushalt). 2 Stunden. 
Geometrie. Abschluß der Dreieckslehre. Viereck. Vieleck. Elemente der Kreis- 
lehre. Konstruktionen mit geometrischer Analyse. Meß= und Konstruktionsübungen 
im Freien. 2 Stunden. 
Jährlich 18 bis 20 Arbeiten in Reinschrift usw. wie in Klasse VII. 
Klasse V. 4 Stunden. 
Arithmetik. Teilbarkeit der Zahlen. Bruchrechnung mit allgemeinen Zahlen. 
Ausziehen der Quadratwurzel (zur Verwendung in der Geometrie). Proportionen. 
Einführung in die graphische Darstellung. Gleichungen ersten Grades mit einer Un- 
bekannten. Aufgaben aus dem bürgerlichen Rechnen (Prozent-, Zins-, Rabatt- 
rechnung). 2 Stunden. 
Geometrie. Abschluß der Kreislehre. Flächenvergleichung, zverwandlung, 
teilung, -berechnung. Proportionalität der Strecken. Ahnlichkeitslehre. Übungen 
im Freien. 2 Stunden. 
Jährlich 16 bis 18 Arbeiten in Reinschrift usw. wie in Klasse VI. 
Im Lehrerinnenseminare: 
Klasse VI. 4 Stunden. Arithmetik wie in Klasse VI des Lehrerseminars. 
2 Stunden. 
Geometrie: Gerade. Winkel. Dreieck. Viereck. Vieleck. Konstruktionen 
mit geometrischer Analyse. 2 Stunden. 
Jährlich 18 bis 20 Arbeiten in Reinschrift usw. wie im Lehrerseminare. 
Klasse V. 4 Stunden. Arithmetik wie in Klasse V des Lehrerseminars. 
2 Stunden. 
Geometrie: Kreis. Flächenvergleichung, verwandlung usw. wie in 
Klasse V des Lehrerseminars. 2 Stunden. 
Jährlich 16 bis 18 Arbeiten in Reinschrift usw. wie im Lehrerseminare.
	        
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