Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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Übungen im Erzählen, Beschreiben, Fragen, Vorzeigen, Vormachen, Erklären, 
Entwickeln, Einprägen, Einüben. Vorbereitung einer Unterrichtsstunde, Gesichts— 
punkte für ihre Beurteilung. 
Lektüre von leichteren in das Berufsleben des Lehrers einführenden Schriften 
(etwa Salzmann, Ameisenbüchlein). 
Klasse III. 4 Stunden. 
Psychologie in den Grundzügen. Einfache psychologische Schulversuche und 
Beobachtungsaufgaben. 2 Stunden. 
Allgemeine Unterrichtslehre in Begründung und Erweiterung des in Klasse IV 
Behandelten. Methodik einzelner Unterrichtsfächer (etwa elementares Lesen 
und Schreiben, Anschauungsunterricht und elementares Rechnen; Heimat- und 
Erdkunde, Geschichte, Naturgeschichte) und Einführung in die Lehrgänge mit Be— 
ziehung auf die Schulpraxis der Seminaristen in Klasse II, unter steter Berücksichti— 
gung der Lehrpläne der Volksschule. Würdigung des Bildungswertes der Fächer. 
Lehr= und Lernmittel und Literatur der einzelnen Fächer. Das für den gegenwärtigen 
Unterrichtsbetrieb Nötigste aus ihrer geschichtlichen Entwickelung. Von Zeit zu Zeit 
gemeinsames Anhören von Unterrichtsstunden (mit Übung in Niederschriften darüber); 
gemeinsame Vorbereitung von Unterrichtsentwürfen. 2 Stunden. 
Über den Unterricht in der Methodik der Fächer: Gesang, Zeichnen, Turnen, der 
in Klasse III und II, und den Unterricht in der Methodik des Französischen, der in 
Klasse II und I zu erteilen ist, vergleiche die Lehrpläne dieser Fächer. 
Klasse II. 4 Stunden. 
Unter Vertiefung der allgemeinen Psychologie die Lehre von den individuellen 
Differenzen, das Grundlegende über die Entwickelung des kindlichen Seelenlebens 
und das Notwendigste aus der Psychopathologie. Einführung in die Lektüre ein- 
schlägiger psychologischer Schriften. Einfache psychologische Schulversuche und Be- 
obachtungsaufgaben (auch Schülercharakteristiken). 1 Stunde. 
Fortsetzung der Methodik der Unterrichtsfächer (etwa Religion, Deutsch, Rechnen, 
Raumlehre, Naturlehre) und der Einführung in die Lehrgänge mit Beziehung auf die 
Schulpraxis der Seminaristen in Klasse I unter steter Berücksichtigung der Lehrpläne 
der Volksschule. Würdigung des Bildungswertes der Fächer. Lehr= und Lernmittel 
und Literatur der einzelnen Fächer. Das für den gegenwärtigen Unterrichtsbetrieb 
Nötigste aus ihrer geschichtlichen Entwickelung. 2 Stunden. 
Lehranweisungen hinsichtlich der Schulpraxis von Klasse II (Besprechung über die 
Behandlung der zuzuteilenden Aufgaben, über gehaltene Lehrübungen, gemachte Er-
	        
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