Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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(#) Bei der Behandlung des Lebens der Schule als eines Ganzen sind die ver- 
schiedenen Lebensgebiete der Schule nach ihrer Eigenart und ihren Wechselbeziehungen 
(das Leben in Arbeit, Erholung, Spiel und Feier; Verkehr zwischen Lehrer und 
Schüler, Leben in der Klassengemeinschaft, in der Ordnung der Schule; das Leben 
des Lehrerkollegiums, Verkehr zwischen Schule und Elternhaus, Beziehung zwischen 
Schule und Kirche usw.) ins Auge zu fassen und zwar unter voller Beachtung der haupt- 
sächlichen gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen über die Volkeschule, 
namentlich auch hinsichtlich der Schulgesundheitspflege. 
(2) Die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen des Unterrichtes in der Fort- 
bildungsschule sind in der Erziehungs= und Unterrichtslehre unter Beachtung der ge- 
setzlichen Bestimmungen und mit Hinweis auf geeignete Hilfsmittel gebührend zu 
berücksichtigen. 
Psychologie und philosophische Propädeutik. 
(6) Als besondere Hilfswissenschaft tritt die Psychologie mit anschließender Logik 
und philosophischer Propädeutik in den Dienst der Erziehungs= und Unterrichtslehre. 
Der Unterricht soll die Schüler mit den seelischen Erscheinungen vertraut machen, 
die zum Verständnisse der Erziehungs= und Unterrichtslehre und für eine bewußte, 
planmäßige erziehliche und unterrichtliche Tätigkeit nötig sind, die Schüler zu psycho- 
logischem Beobachten und Denken und zur Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse 
auf die verschiedenen Wissens= und Lebensgebiete, namentlich aber auf die Einzel- 
aufgaben des Berufes bei Erforschung der seelischen Verfassung der werdenden Per- 
sönlichkeit und bei Bestimmung der Methoden anleiten. · 
(6) Der Unterricht stützt sich auf wissenschaftliche Untersuchungen des Seelen- 
lebens, auf Selbstbeobachtung der Schüler und ihre Beobachtung von Kindern und 
anderen sowie auf Darstellungen seelischer Vorgänge und Zustände. Zur anschau- 
lichen Erwerbung von Kenntnissen und zur Schulung der Beobachtung sind psycho- 
logische Versuche unter möglichster Heranziehung der Schüler bei ihrer Veranstaltung 
zu verwerten, soweit sie mit einfachen Hilfsmitteln ausführbar und in ihrer Anordnung 
durchsichtig sind und leicht überschaubare Ergebnisse liefern. 
(no) Bei aller Achtung vor den Ergebnissen der experimentellen Psychologie hat 
sich der Unterricht vor ihrem einseitigen Betriebe za hüten und der Entstehung der 
(auf Verkennung des normgebenden Charakters der Pädagogik beruhenden) Meinung 
vorzubeugen, man könne mit den Mitteln der experimentellen Psychologie alle 
Fragen der Pädagogik lösen. Besonders wichtige Aufgaben des psychologischen 
Unterrichtes sind die Erweckung des Sinnes für die Grundprobleme des Seelenlebens, 
für die Tatsachen der Selbstbeobachtung und Selbstbesinnung, für das tiefere geistige
	        
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