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namentlich in den oberen Klassen kunsthistorischer Sinn und Schönheitsgefühl ge—
fördert werden. Die Berücksichtigung der Kunstwecke der Heimat, der Werke hei—
mischer Volkskunst sowie der Schätze von Kunst- und kunstgewerblichen Sammlungen,
welche die Schüler zum Teil auf Unterrichtsgängen und Ausflügen kennen lernen,
wird dabei ebenso vorausgesetzt, wie die Beziehung zum Unterrichte in der Geschichte,
Religion usw. Zu empfehlen sind gelegentliche Lichtbildervorträge des Lehrers vor
einer oder mehreren Klassen.
(16) Das Zeichnen hat tunlichst in anderen Unterrichtsfächern bei sich bietender
Gelegenheit als Ausdrucks= und Veranschaulichungsmittel Verwendung zu finden.
Schreiben.
8 53. Kenntnis der schulmäßigen Schriftformen und Einsicht in das Wesen und
Verhältnis der Schriftbestandteile; deutliche, gefällige und geläufige Handschrift bei
gesundheitsmäßiger Körperhaltung und Sorgfalt in schriftlichen Darstellungen.
l 54. Klasse VII. 1 Stunde.
Deutsche und lateinische Schulschrift: deutsche und lateinische Zahlzeichen; ge-
gebenenfalls Zierschrift mit breiter Feder.
§ 55. (1) Die in der Volksschule erlernte Schulschrift ist so zu behandeln, daß
den Schülern dabei methodische Weisungen (über richtige Körper-, Feder= und Buch-
haltung, genetische Folge der Buchstaben, rhythmisches Zählen, Luftschreiben usw.)
gegeben werden.
(2) Für zusammenhängende Stücke ist der Stoff so zu wählen, daß zugleich die
Zwecke anderer Unterrichtsfächer, namentlich die Rechtschreibung, gefördert werden.
(6) Nur bei Schülern mit guter Handschrift und wenn Zeit vorhanden ist, kann
die Einführung in Rundschrift oder Zierformen erfolgen.
(Hmsichtlich der Ubungen im Schreiben mit Kreide an der Wandtafel in
Klasse VI bis II vergl. § 52 Nr. 14.
(5) Die Leistungen in der Schrift sind bei allen Schülern der Klassen VII bis III
in den deutschen Sprach= und Aufsatzheften besonders zu bewerten.
(e) Die Lehrer, welche die schriftlichen Arbeiten (Reinschriften) der Schüler zu be-
urteilen haben, sollen die Schüler fortgesetzt zu sorgsältiger Schrift anhalten und auf
sachgemäße und geschmackvolle Anordnung des Geschriebenen achten.
Für Schüler, die es beharrlich an deutlicher und gefälliger Schrift fehlen lassen,
können auf Beschluß des Lehrerkollegiums von Zeit zu Zeit Schreibstunden angesetzt
werden.
Lehrziel.
Lehrstoff.
Bemerkungen.