Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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(2) Für den Unterricht sind Abteilungen zu bilden, deren jede in der Regel je 
3 bis 4 Schüler umfaßt. Auf Orgelübungen hat jeder Schüler wöchentlich 2 Stunden 
zu verwenden; doch kann mit Genehmigung des Seminardirektors gegebenenfalls 
über dieses Zeitmaß hinausgegangen werden. 
(63) Jeder Schüler hat ein Aufgabenbuch mit folgender Anordnung zu führen: 
A Choral mit Vor= und Zwischenspiel, B Modulation usw., C Übungen und Vortrags- 
stücke, D schriftliche Aufgaben, E Bemerkungen. 
(4) Von Anfang an ist auf ruhige Haltung des Oberkörpers, der Hände und Füße 
zu achten; schlechte Gewohnheiten (wie Anschlagen der Tasten, unnützer Fingerwechsel, 
Abspreizen der Daumen und Kniee, das Sichstemmen auf Manual oder Fußbank, 
Nicken des Kopfes) sind nachdrücklich zu bekämpfen. Auf strenges Legatospiel ist der 
Hauptwert zu legen. Zur Erreichung der Sicherheit im Pedalspiele ist der Schüler von 
vornherein daran zu gewöhnen, die Intervalle in räumlicher Beziehung bewußt ab- 
zuschätzen. Das Heruntersehen auf Pedal und Füße geschehe nur zu dem Zwecke, die 
Abschätzung schnell nachzuprüfen, nicht aber dazu, die zu spielende Taste zu suchen. 
(5) Das liturgische (Choral-, Vor= und Zwischenspiel, Modulation, Transposition 
umfassende) Spiel ist der wichtigste Teil des Orgelunterrichtes. Beim Choralspiele ist 
der vorgeschrittenere Schüler anzuhalten, textentsprechend zu registrieren, aber ge- 
schmacklose dynamische Gegensätze zu vermeiden. Das Absetzen bei Zeilenschlüssen 
sei nicht die Regel. Anderungen im Choralsatze (freie Harmonisierung, Anbringen von 
Durchgangstönen) sind außer für Studienzwecke nicht zuzulassen. Den Ausgangs- 
punkt für das Zwischen= und Vorspiel bilden Kadenz und Sequenz. Grundformen 
sind: der 4= und 8 taktige Satz und die 8 taktige Periode. Schriftliche Ausarbeitung 
und Auswendigspiel gehe dabei so lange Hand in Hand, bis der Schüler imstande ist, 
einfache Sätze zu improvisieren. 
(6) Das bloß mechanische Spielen und Auswendiglernen ist allenthalben zu be- 
kämpfen und der Schüler zu bewußtem Erfassen und geistigem Verfolgen der Stimm- 
führung, der Harmoniefolge und der Form anzuhalten. 
(2:) Bei der Auswahl von Vortragsstücken sei in erster Linie die Frage der kirch- 
lichen Verwendbarkeit maßgebend. Dies gilt vornehmlich für Tonstücke modernster 
Richtung. Ganz besonders sind Tonstücke von J. S. Bach zu berücksichtigen. 
(s) Da die Schüler der obersten Klassen in den Seminarandachten sich bereits prak- 
tisch zu betätigen haben, ist ihnen eine zusammenfassende Belehrung über das kirchliche 
Orgelspiel und Anleitung zur Beobachtung und Beurteilung des Orgelspieles zu geben. 
(„) Bei der Vornahme von Arbeiten an der Orgel sollen die orgelspielenden 
Schüler der oberen Klassen möglichst mit zugegen sein. 
(no) Hinsichtlich etwaigen Rücktrittes vom Orgelunterrichte vergl. § 2 Absatz 6.
	        
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