Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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Im vierstufigen Lehrerinnense minare zunächst Wiederholung und 
Ergänzung des im Musikunterrichte der höheren Mädchenschule Gelernten zur 
Aneignung und Befestigung des für Klasse VI und V des Lehrerseminars 
vorgeschriebenen Stoffes unter zweckmäßiger Kürzung und Beschränkung auf 
das Nötigste. Dann Vorstehendes ebenfalls gekürzt. 
Klasse III und II. Je 1 Stunde. 
Formenlehre der Vokal= und Instrumentalmusik und des strengen Stiles: Motiv, 
Nachahmung, Thema, Satz, Periode, Lied, alte und neue Tanzformen, Scherzo, 
Sonate, Rondo, Variation, Programm-Musik, Kanon, Fuge, Requiem, Messe. 
Formen-Analysen. 
Instrumentenkunde: Hauptsachen über Klavier, Orgel und Harmonium, Orchester- 
instrumente. 
Das Wichtigste aus der Musikgeschichte: Einiges aus dem Tonsystem der Griechen; 
die christliche einstimmige Musik; Entwickelung der Mehrstimmigkeit und der Tonschrift; 
Blütezeit des Kontrapunktes; deutsche Meister, insbesondere der evangelischen Kirche; 
Entwickelung der Oper, des Oratoriums und der Instrumentalmusik; die klassische Zeit 
der deutschen kirchlichen und weltlichen Musik (Bach, Händel, Haydn, Mozart, Beet- 
hoven und ihre berühmtesten Zeitgenossen); die Romantiker (Mendelssohn, Schumann, 
Fr. Schubert und ihre bedeutendsten Zeitgenossen); das deutsche Volks= und Kunstlied; 
hervorragende Musiker der Neuzeit. 
Klassenarbeiten nach Bedürfnis. 
Im Lehrerinnenseminare ist der Lehrstoff auf Klasse III bis I zu ver- 
teilen und wird in Klasse II und I in Verbindung mit dem Gesangunterrichte 
(vergl. § 65) unter Kürzung und Beschränkung auf das Nötigste behandelt. 
§ 75. (:) Als wichtigster Teil der elementaren Musiklehre, die in Klasse VII mit 
dem Gesangunterrichte verbunden ist, gilt die Lehre von den Intervallen. Da jeder 
Schüler darin Sicherheit erlangen muß, ist hierauf genügende Zeit zu verwenden. 
(„2) Aus der Harmonielehre (Klasse VI bis IV) sind nur die Hauptsachen auszu- 
wählen. Es ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß die Schüler mit dem Lesen 
oder der Niederschrift von Harmonien auch die Vorstellung ihrer Klangwirkung ver- 
binden lernen. Der Lehrstoff ist nicht nur an der Wandtafel, sondern immer auch am 
Klaviere zu behandeln. Geeignete Beispiele auch singen zu lassen, wird Ohr und Ge- 
schmack der Schüler bilden und ihnen musikalische Gesetze leichter zum Verständnis 
bringen. 
(s) Die Ergebnisse der Lehrstunde sind vom Schüler auch schriftlich zu verarbeiten 
und in Form der einfachen und erweiterten Kadenz am Klaviere zu spielen. Es ist 
Bemerkungen.
	        
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