Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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zirke der Städte Kamenz, Löbau, Zittau und der Gemeinde Neuleutersdorf römisch— 
katholische Minderheitskirchgemeinden gebildet. 
Diesen Kirchgemeinden werden die in den benachbarten Orten wohnenden 
römisch-katholischen Glaubensangehörigen zugewiesen, die nach den zeitherigen Be- 
kanntmachungen den Seelsorgestellen Kamenz, Löbau, Zittau und Neuleutersdorf 
zugewiesen waren. 
Bautzen, den 21. Mai 1915. 
Königliche Kreishauptmannschaft. 
v. Craushaar. 
Ritter. 
Nr. 39. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen 
zu einem außerordentlichen Landtage betreffend; 
vom 22. Mai 1915. 
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs 
Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage gemäß § 115 der Verfassungsurkunde 
für 
Dienstag, den 22. Juni dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Den Mitgliedern der Ständischen Kammern werden vom Ministerium des Innern 
besondere Einladungen zugehen. 
Dresden, den 22. Mai 1915. 
Gesamtministerium. 
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Knüpfer. 
  
DTuuck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 
915. 30
	        
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