Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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31 dli. Bau= und Nutzholz, vor= und nachstehend nicht genannt (außer 
Farb= und Gerbhölzern), unbearbeitet (einschließlich des nur in 
der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeiteten) oder roh 
beschlagen, auch gedämpft, getränkt (imprägniert) oder sonst auf 
chemischem Wege behandelt: hart. 
—— —: weich. 
31 eiu. Bau= und Nutzholz, vor= und nachstehend nicht genannt (außer 
Farb= und Gerbhölzern), in der Längsrichtung gesägt, gespalten 
oder in anderer Weise vorgerichtet (auch gezapft, geschlitzt, ge- 
falzt, gebohrt, genutet), nicht gehobelt, auch gedämpft, getränkt 
(imprägniert) odersonstaufchemischem Wegebehandelt; Bretter, 
Bohlen, Borde, Holzpflasterklötze; Faßholz (Faßdauben und Faß- 
bodenteile), auch hierfür erkennbar vorgearbeitetes Holz; Naben, 
Felgen, Speichen, Späne aller Art außer Brennspänen: hart. 
31 es. —; weich. 
31 f. Korb= und Floßweiden, ungeschält oder geschält, auch gefärbt usw., Reifen- 
stäbe, ungeschält und geschält, Faschinen. 
31 g. Brennholz, Reisig, Späne (Abfallspäne) und andere nur als Brennholz ver- 
wertbare Holzabfälle, Holzschwarten (die äußeren Längsabschnitte von 
Rundholz), nicht über 6 m lang; Heidebesen, Reiserbesen. 
131 h. Edelhölzer, wie Erika-, Cocus-, Zedern-, Buchsbaum--, Eben- 
holz, Mahagoni-, Polisander-, Tiek= und Pockholz, roh oder 
bearbeitet. 
132. Holzzeugmasse, Holzmehl, auch Sägemehl und Sägespäne (wenn nicht zu 
Brennzwecken bestimmt), Strohmasse, Strohteigmasse, feuchte. 
33. Hopfen. 
##34. Jute. 
#35. Kaffee, Kaffeeersatzstoffe, Kakao, Tee. 
36. Kalk, gebrannter. 
*37. Kartoffeln. 
38. Knochen, auch gereinigt und zerkleinert. 
39. Knochenkohle, Beinschwarz. 
140. Lumpen. 
41 a. Weizenmehl. 
41 b. Roggenmehl. 
41 c. Kleie. 
# 41 d. Andere Müllereierzeugnisse.
	        
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