Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

— 77 — 
Jährlich 8 schriftliche Arbeiten usw. wie in Klasse II, auch mit Bezugnahme auf 
die Sachgebiete des französischen Unterrichtes der Klassen IV bis II. 
§ 25. (1) Wird an einem Lehrerseminare eine Parallelklasse IV für Realschul= Bemerkungen. 
abiturienten eingerichtet, so ist von Klasse IV ab der Unterricht tunlichst nach dem 
Lehrplane des Lehrerinnenseminares zu erteilen. 
(2) Da die französische Sprache als lebende Sprache zu lehren ist, muß sie von der 
untersten Klasse an als Unterrichtssprache gebraucht werden. Nur in den Fällen, wo 
die Erfassung des Lehrstoffes in der fremden Sprache nicht mit Sicherheit vorausgesetzt 
werden kann, bei schwierigeren grammatischen und stilistischen oder sachlichen Erläute- 
rungen, bei Gegenüberstellung der fremden und der deutschen Sprachformen, ist der 
Gebrauch der deutschen Sprache begründet. 
(6s) Die Aussprache ist in allen Klassen sorgfältig zu pflegen. Durch die Laut- 
schulung soll der Sinn für richtiges und schönes Sprechen geschärft und eine klare 
Empfindung für den Unterschied der Lautbildung des Französischen und des Deutschen 
erreicht werden. Die Schüler sind anzuleiten, lautrein, fließend, sinngemäß und in 
einem Tone zu lesen und zu sprechen, der dem der gebildeten Franzosen möglichst 
nahe kommt. Daher ist nicht bloß auf reine Bildung der einzelnen Laute (Klarheit 
der Vokale, strenge Unterscheidung der stimmhaften und stimmlosen Laute usw.) zu 
achten, sondern unablässig auch auf den richtigen Stimmeinsatz, auf das Zusammen- 
fügen der Silben zu Sprechtakten und auf den der französischen Sprache eigenen 
Satzakzent. Auf ausdrucksvolles Lesen und Vortragen ist besonderer Wert zu legen. 
Beim Sprechen und Lesen sind die Schüler zur Selbstüberwachung und Selbst- 
verbesserung ihrer Aussprache sowie zur Beurteilung der Aussprache ihrer Mitschüler 
zu erziehen. 
(4) Theoretische Belehrung über die Lautbildung ist im Lehrerseminare nicht 
Selbstzweck, aber soweit heranzuziehen, als dadurch die richtige Hervorbringung der 
Laute gefördert und erleichtert wird. Im Lehrerinnenseminare hat die Unterweisung 
über Phonetik den Schülerinnen eine genauere Bekanntschaft mit dem Lautsysteme 
sowie mit dem Akzent, dem Rhythmus und der Sprechmelodie des Französischen zu 
vermitteln. Zugleich ist der Unterricht in der Phonetik für die eigene Aussprache der 
Schülerinnen sowie ihre spätere Unterrichtstätigkeit nutzbar zu machen. — Das Er- 
lernen der von der Asscciation phonétique internationale benutzten Lautschrift ist 
nicht Aufgabe des Seminarunterrichtes. 
(6) Sprechübungen als ein Hauptmittel der Sprachaneignung sind in jeder Stunde 
vorzunehmen, vor allem im Anschlusse an den Lesestoff und die Grammatik. Um die 
Gewandtheit der Schüler im Sprechen möglichst zu fördern, ihnen den Wortschatz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.