— 79 —
delten Texten entnommen werden, sind in sich steigernder Schwierigkeit durch alle
Klassen fortzusetzen.
(11) Für die Übersetzung aus der Muttersprache sind nur solche Stücke zu wählen,
die keine Häufung stilistischer und grammatischer Schwierigkeiten enthalten. Der-
artige Übersetzungen sind besonders zur Befestigung des Wortschatzes und zur Ein-
übung der Grammatik von nicht zu unterschätzendem Werte. Sie sollen vorzugsweise
Rückübersetzungen von Abschnitten moderner französischer Schriftsteller sein, die keine
dem heutigen Sprachgebrauche fremden Wendungen enthalten.
(ne) Übersetzungen ins Deutsche sind in der Regel nur mündlich vorzunehmen.
Auf sinngetreue Übertragung in gutes Deutsch ist dabei zu halten und der Unterschied
zwischen französischer und deutscher Ausdrucksweise den Schülern zum Bewußtsein
zu bringen.
(18) Sogenannte freie Arbeiten sollen an den Schüler hinsichtlich der Gewinnung
der Gedanken oder der Behandlung des Stoffes sowie der sprachlichen Darstellung
nicht zu große Anforderungen stellen. Es ist wertvoller, wenn die Schüler Gelesenes
und Besprochenes frei und zusammenhängend wiedergeben können, als wenn
sie zu mühsamer Behandlung eines Gegenstandes genötigt werden, zu dessen
Bewältigung ihre Sachkenntnis und ihr sprachliches Können noch nicht ausreichen
Jedenfalls sind die Aufsätze in mäßigem Umfange zu halten. Bei freien Klassenarbeiten
der oberen Klassen ist der Gebrauch des Wörterbuches in der Regel zu gestatten. Für
Durchsicht, Rückgabe und Verbesserung der Arbeiten gelten die Bestimmungen in § 91
und in §20 Nr. 9.
(14) Die Lektüre tritt so zeitig als möglich in den Mittelpunkt des Unterrichtes.
Die Schriftstellerlektüre ist in einem sorgfältig erwogenen Plane unter Beschränkung
auf gehaltvolle und die Eigenart des französischen Volkes kennzeichnende Stoffe mit
Beachtung der im Lehrplane gegebenen Fingerzeige festzustellen. Schöne sprachliche
Form darf niemals dazu verleiten, in erziehlicher Hinsicht Bedenken erregenden Lese-
stoff auszuwählen. Hinsichtlich der Wahl der Schulausgaben vergl. § 20 Nr. 11.
(15) Bei der Auswahl der Lesestücke ist nicht zuviel Gewicht auf die Beschreibung
des fremden Landes zu legen, sondern mehr auf solche Stücke, die dem Verständnisse
des fremden Volkstums in Gegenwart und Vergangenheit dienen und zeigen, wie sich
die Welt in Herz und Kopf des Ausländers spiegelt.
(16) Die Erfassung des Inhaltes soll nie hinter diejenige der Form zurücktreten.
Je nach der Natur des Stoffes ist bald mehr der Gedanken= oder der Stimmungs-
gehalt, bald mehr der Gang der Handlung und das Psychologische zu betonen, dabei
Vertiefung des Verständnisses für das Kulturleben des fremden Volkes zu erstreben
und zum Vergleiche der fremden und der deutschen Geistes= und Gemütsart anzu-
1915. 15