Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

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8 8. Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht statt. Sämtliche Prüf— 
linge haben 
1. einen kurzen deutschen Aufsatz über eine bibliothektechnische oder — nach ihrer 
Wahl — eine buchkundliche Aufgabe anzufertigen, 
2. die Titelaufnahme einiger Werke in deutscher, lateinischer, englischer und 
französischer Sprache für den alphabetischen Zettelkatalog mit sämtlichen 
Verweisungen nach der „Instruktion für die alphabetischen Kataloge der 
preußischen Bibliotheken“ vorzunehmen und 
3. ein Diktat in Kurzschrift zu schreiben und in Maschinenschrift zu übertragen. 
Verlangt wird die Fähigkeit, 120 Silben in der Minute in Kurzschrift und 
80 Reihen in der Stunde mit der Maschine zu schreiben. 
§ 9. In der mündlichen Prüfung sollen die Prüflinge nachweisen 
1. in der Bibliotheksverwaltungslehre: Vertrautheit mit der Führung 
der Zugangsbücher und der sonstigen Geschäftsbücher und Listen (insbe- 
sondere für Fortsetzungen und Zeitschriften); Kenntnis der Bücherbeschreibung 
(Titelaufnahmen und alphabetische Ordnung der Titel nebst der Lehre vom 
Ordnungs= und Schlagwort); Kenntnis der verschiedenen Katalogarten; 
Systematik der Kataloge nebst allgemeiner Ubersicht der Einteilung der 
Wissenschaften; 
2. in der Bibliographie: Kenntnis der wichtigsten in= und ausländischen 
Bibliographien und zwar sowohl der allgemeinen wie der größeren Fach- 
bibliographien, der Enzyklopädien, biographischen Repertorien, sonstigen Nach- 
schlagebücher (z. B. Adreßbücher, Staatshandbücher usw.); 
3. in der Buchkunde: Kenntnis der Anfangsgründe der Geschichte der Schrift 
und der Schreibstoffe, der Formen des Buches, der Geschichte des Buch- 
drucks und der übrigen Vervielfältigungsverfahren, des Buchhandels, des 
Bucheinbandes und der Buchpflege sowie der Buchkunst und Kenntnis der 
hauptsächlichsten wissenschaftlichen Bibliotheken; 
4. in den Sprachen: mündliche, im wesentlichen fehlerfreie Übersetzung eines 
leichten lateinischen, eines französischen und eines englischen Textes; 
5. auf dem Gebiete der Literatur: Bekanntschaft mit den wichtigsten 
wissenschaftlichen Werken und den bedeutendsten Vertretern der Literatur 
der Kulturvölker; 
6. im Bürodienste: Vertrautheit mit den Geschäften des Leihdienstes, dem 
Akten- und Rechnungswesen und der Bibliothekstatistik; Kenntnis der Formen 
des Verkehrs mit Behörden, Buchhandel und Privaten.
	        
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