Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
18. Stück vom Jahre 1917. 
    
  
  
  
Dubakt: Nr. 68. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen 
zum nächsten ordentlichen Landtag betr. S. 145. — Nr. 69. Gesetz über den Haushalt 
des staatlichen Elektrizitätsunternehmens. S. 146. — Nr. 70. Gesetz über den Haushalts- 
plan des staatlichen Elektrizitätsunternehmens auf die Jahre 1916 und 1917 und die Auf- 
nahme einer Staatsanleihe für dieses Unternehmen. S. 148. — Nr. 71. Gesetz über die 
anderweite Gewährung einer außerordentlichen Aufwandsentschädigung an die Mitglieder 
der Ständeversammlung. S. 149. — Nr. 72. Gesetz über die Ermächtigung des Ministe- 
riums des Innern zur Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder der Handels= und 
Gewerbekammern. S. 150. 
  
Nr. 68. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten 
ordentlichen Landtag betreffend; 
vom 23. Oktober 1917. 
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des König- 
reichs Sachsen zu einem gemäß § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden 
ordentlichen Landtage für 
den 12. November 1917 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Die Mitglieder der beiden ständischen Kammern werden vom Ministerium des 
Innern besondere Zuschriften erhalten. 
Dresden, den 23. Oktober 1917. 
Ges amtministerium. 
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Knüpfer. 
Ausgegeben zu Dresden, den 5. November 1917. 31
	        
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