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Kanzlei des Gesamtministeriums in Dresden-A., Taschenberg 3, zu erfolgen.
Für nicht abgelieferte Orden usw. ist der Anschaffungspreis zu entrichten.
Dresden, den 19. Dezember 1918.
Gesamtministerium.
Buck. Fleißner. Geyer. Dr. Gradnauer. Lipinski. Schwarz.
Knüpfer.
Ministerium für Militärwesen.
Nr. 5200 III A.
Nr. 117. Militärstrafverfahren
vom 23. Dezember 1918.
Die Verordnung, betreffend die einstweilige Anderung der Militärstrafgerichts-
ordnung, des Einführungsgesetzes dazu und des Militärstrafgesetzbuchs, vom 5. De-
zember 1918 (R.-G.-Bl. S. 1422, A.-V.-Bl. Nr. 1308 S. 729) gilt für Sachsen
ohne weiteres.
Die Bestimmungen unter I der Verordnung, die Bildung der Militärgerichte
und das Verfahren vor denselben betreffend, vom 30. November 1918 (G.= u.
V.-Bl. S. 379, M.-V.-Bl. S. 213) sind dadurch erledigt worden.
Zusätze zur Preuß. K.-M.-V. Nr. 327/12. 18. C 4 vom 14. Dezember 1918:
1. Begnadigungsgesuche werden wie bisher behandelt.
2. Die Weiterführung der laufenden Untersuchungen erfolgt nach der neuen
Verordnung.
Dresden, den 23. Dezember 1918.
Der Volksbeauftragte: Fleißner.
Nr. 118. Verordnung,
die Einstellung des Erscheinens der Leipziger Zeitung betreffend;
vom 24. Dezember 1918.
De- Gesamtministerium hat beschlossen, das Erscheinen der
Leipziger Zeitung
als eines staatlichen Unternehmens mit dem 31. Dezember 1918 einzustellen.