Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

252 Fünftes und Schlusskapitel. 
haben ihren Status in dem Reiche und sie haben keinen an- 
dern rechtlichen Status. 
$ 17. 
Der Schutz der Staatenrechte, 
Bei Begründung der nordamerikanischen Unionsverfas- 
sung — so sagt Calhoun?‘ — galt es als das entscheidende 
Problem, ob die Ermächtigungen und Hoheitsrechte der Unions- 
gewalt einerseits und der Einzelstaatsgewalten andererseits 
stark genug und so richtig bemessen wären, um sich gegen- 
seitig dasGleichgewicht zu halten und damit das von der Ver- 
fassung gewollte System sowohl vor der Auflösung in die 
Zustände der Konfederation als vor der Konsolidation zum 
Einheitsstaate zu bewahren. Man ging von der Voraussetzung 
aus, dass beide Elemente, die Unionsgewalt und die Einzel- 
staatsgewalten, sich in gegenseitiger Reibung und Hemmung 
gegenüberstehn würden und dass in diesem Antagomismus das 
verfassungsmässige System sich behaupten müsse. 
Allein die Entwicklung der Union hat diese Voraus- 
setzung .als falsch erwiesen. Es hat sich ergeben, dass die 
Regierungen und die Bevölkerungen der Einzelstaaten, welche 
der herrschenden Majorität angehörten, auf die Seite der 
Unionsgewalt traten und mit ihrem Einfluss und ihrer Macht 
die Unionsgewalt verstärkten. Die Majorität der Staaten und 
die Majorität der Gesammtbevölkerung haben sich nicht ge- 
schieden, sondern sie haben sich vereinigt. 
Dieser Thatsache gegenüber entsteht das Problem: wie 
kann die Unionsgewalt in Kontrolle erhalten werden, wie 
können die den Einzelstaaten reservirten Rechte gegenüber 
den der Union delegirten Rechten Schutz gewinnen, kurz wie 
kann die Regierung des Einzelstaates auch dann, wenn die 
Partei, aus der sie gebildet, in der Minoritätsowohl der Staaten 
als der Gesammtbevölkerung geblieben ist, ihre verfassungs- 
mässigen Rechte gegenüber der Centralgewalt behaupten? 
ıCalhoun, Works I, pag. 226 ff. 
5 Vergleiche die Nummer 46 des Federalisten (Madison).
	        
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