Contents: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

63 
  
  
  
  
  
  
Betrag 
für das 
  Ausgabe. Etatsjahr 
1885/86. 
Mark. 
(6.)  Uebertrag 5 861 000 
15/17. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken im 
Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichsfestungs- 
baufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV Absatz 2 des Gesetzes 
vom 30. Mai 1873) .. .. . . ... 169 000 
18. Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten dem 
Reichsfestungsbaufonds nicht zur Last fallen .. 1 500 000 
19. Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg, auf Grund 
des Gesetzes vom 14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) 1 679 
20. Zur Erweiterung der Artillerie-Schießplätze . .. 1 255 415 
Zu Kasernenbauten: 
21/45. a) Preußen etc. ...................... 11 022 265 
b) Sachsen ................... ...................... – 
c) Württemberg .... . . . . . . . .. — 
46. Zu Erstattungen auf aus Landesmitteln aufgewendete Kasernen- 
bau  etc. Kosten .............................. . .. 525 000 
20 334 359 
Summe V 32 143 358 
7. 1/29. VI. Marineverwaltung ... ..... .. .. . .. . . . . . . . . . .. 9 259 400 
8. VII. Reichs- Justizverwaltung .......................... ... . . . . . . . . .. — 
9. 1/2. VIII. Reichsschatzamt                                           . . .. . . . . .. 4 300 000 
IX. Eisenbahnverwaltung. 
10. 1/7. Außerordentlicher Etat. .. . . . . . . . . .. .. . .. . . . . . . . . .. 3 800 000 
11. X. Fehlbetrag des Haushalts des Etatsjahres 1883/84, 
vorbehaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der 
Rechnugen . . . ................................................................................. . . .. 1 740 319 
 
 

	        
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