Vorbemerkung.
Die Bearbeitung des deutschen Staatsrechtes drängt immer
entschiedener und bewusster auf die Anwendung einer streng
juristischen Methode hin. Sie stösst hierbei auf mannigfache
Schwierigkeiten.
Die Schwierigkeiten sind durch die Natur des Stoffes ge-
geben. Der Bundesstaat ist die zusammengesetzteste und be-
ziehungsreichste politische Gestaltung, die die Geschichte des
Staates aufweist. Sie ist in Deutschland eigenthümlich ge-
wandt durch die Vormachtstellung eines einzelnen Staates.
Sie hat hier in kurzer Zeit, mit unerwarteter Schnelligkeit
eine territoriale Ausdehnung vom norddeutschen Bunde zum
deutschen Reiche und einen Reichthum der innern Entwicke-
lung gewonnen, welche der wissenschaftlichen Betrachtung
immer neue Aufgaben zuführten und sie eines sichern Ruhe-
punktes beraubten.
Die Schwierigkeiten werden vermehrt durch die Form der
deutschen Grundgesetze. Ihr Ausgangspunkt, die norddeutsche
Verfassung steht am Ende gewaltiger kriegerischer Ereignisse
und schwerer Verfassungswirren in Preussen. Sie ist entstan-
den in einer Spannung der politischen Verhältnisse, die nach
einem hastigen Abschluss der deutschen Verfassungsverhält-
nisse nach einer Befriedigung der nächsten praktischen Be-
dürfnisse hindrängten.
Damit erklärt es sich, dass die Formulirung der nord-
deutschen Verfassung und mit ihr der, nur an wenigen
Punkten verbesserten, deutschen Reichsverfassung vom Stand-
punkte der juristischen Technik aus weit zurücksteht gegen