Full text : Der neue Kurs.

Am  31.  Oktober  1896  wies  das  Hamburger  Organ  dann
in  einer  Antwort  auf  die  Erklärung  des  Reichsanzeigers  die  Be—
hauptung  scharf  zurück,  daß  das  1800  abgelaufene  deutsch-russische
Abkommen  mit  der  Treue  gegen  den  Dreibund  nicht  verträglich
gewesen  sei.  Schon  der  Vertragstert  wahre  der  österreichisch-ungarischen
  Monarchie  in  bezug  auf  etwaige  neue  deutsch-französische
Verwicklungen  die  Freiheit,  sogar  bei  einem  Angriffe  Frankreichs
auf  Deutschland  neutral  zu  bleiben,  und  niemandem  sei  es  eingefallen,
  deshalb  Lon  einer  Duplizität  der  österreichisch-ungarischen
Stellung  im  Dreibunde  zu  sprechen.  Der  ganze  Dreibund  in
corpore  könnte,  wenn  Rußland  dazu  bereit  wäre,  mit  diesem  ganz
dasselbe  Abkommen  treffen,  das  bis  1890  zwischen  Rußland  und
Deutschland  bestanden  habe,  er  würde  deshalb  auf  seinen  Hauptzweck,
  die  gemeinsame  Abwehr  eines  russischen  Angriffs,  nicht
zu  verzichten  brauchen.

Während  in  dem  ersten  Artikel  die  Berufung  auf  den  polenfreundlichen
  Kurs  nicht  als  beweiskräftig  anerkannt  werden  konnte
—  dieser  setzte  erst  lange  nach  dem  Verzicht  auf  den  Rückversicherungsvertrag
  ein  —,  ist  die  Ansicht  des  zweiten  Artikels,  daß  das
deutsch-russische  Geheimabkommen  mit  den  Dreibundverträgen  wohl
vereinbar  sei,  in  der  Literatur  allmählich  durchgedrungen.  In  thesi
waren  die  Hamburger  Nachrichten  mit  ihrer  Abwehr  des  Vorwurfs
der  Untreue  gegenüber  Osterreich-Ungarn  sicherlich  im  Rechte.  Die
leitenden  Personen  in  Wien  wußten,  daß  die  deutsche  Regierung
die  Abmachungen,  die  von  1881—1887  zwischen  den  drei  Kaisermächten
  bestanden,  erneuert  hatte,  und  nahmen  hieran  im  Vertrauen
  auf  die  Loyalität  des  Fürsten  Bismarck  und  seine  diplomatische
  Meisterschaft  selbst  keinen  Anstoß.  Die  deutsche  Rückversicherung
  bei  Rußland  bot  ja  auch  Osterreich-Ungarn  den  Vorteil,
  daß  sie  als  Hemmschuh  für  einen  französischen  Angriff  gegen
Deutschland  und  damit  zugleich  für  das  Eintreten  des  casus
foederis  im  deutsch--österreichisch-ungarischen  Bündnisvertrage  wirkte.
Dagegen  läßt  sich  nicht  bestreiten,  daß  in  praxi  für  die  deutsche
Diplomatie  aus  den  gegensätzlichen  Interessen  Rußlands  und  Österreich-Ungarns
  am  Balkan  eine  schwer  zu  lösende  Verkettung  der

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