Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

Zu  9  20.

Zu  8  88.

Zu  3  41.

100  (Brotgetreide  und  Mehl.)

Als  Stelle,  an  welche  oder  an  deren  Order  die  Kleie  abzugeben  ist,  ist  durch
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  5.  März  1915  (gZentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  S.  52)  die  Bezugsvereinigung  deutscher  Landwirte  G.  m.  b.  H.  in
Berlin,  Am  Karlsbad  16,  bestimmt  worden.  Der  §  29  ist  am  15.  März  1915
in  Kraft  getreten.

Über  die  Abgabe  überschüssiger  Mehlvorräte  verfügt  der  Reichskommissar
namens  der  Reichsverteilungsstelle.

Kommunalverbände,  welche  die  Selbstwirtschaft  mit  Getreide  übernehmen
wollen,  werden  auf  die  Bestimmung  des  §  41  zwecks  Beschaffung  geeigneter
Lagerräume  besonders  verwiesen.  Getreide  des  Kommunalverbandes  darf  nur  in
solchen  Lagerräumen  aufbewahrt  werden,  in  denen  seine  Erhaltung  gesichert  ist.
Vermischung  mit  fremden  Beständen  ist  nicht  statthaft.

Weimar,  den  28.  März  1915.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium.
Rotbe.

 

(Nr.  57.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Reichs-Gesetzblatt.
Das  38.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthält  unter:
Nr.  4678.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  von  Weinbaubezirken.  Vom
12.  März  1915.
„  4679.  Bekanntmachung,  betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März
1900.  Vom  16.  März  1915.
„  4680.  Bekanntmachung,  betreffend  Verbot  von  Mitteilungen  über  Preise  von
Wertpapieren  usw.  Vom  17.  März  1915.

 

(Nr.  58.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.
Das  11.  Stück  des  Zentralblattes  für  das  Deutsche  Meich  enthält  auf:
S.  57.  Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und
Steuerstellen.
„  59.  Einlaß=  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch.
„  63.  Verzeichnis  der  zur  Annahme  von  Praktikanten  ermächtigten  Krankenhäuser
  und  medizinisch-wissenschaftlichen  Institute.

 

Duck  Welmartscher  Verlag  G.  m.  ö.  H.  in  Welmat.