Contents : Die geheime Vorgeschichte des Weltkrieges.

136  Hinter  den  Kulissen.

wartet,  daß  ihr  die  k.  und  k.  Regierung  zwecks  Einleitung
  des  Verfahrens  die  Namen  dieser  Offiziere
und  Beamten  und  die  Tatsachen  mitteilt,  welche  denselben
  zur  Last  gelegt  werden.

Anmerkung  der  k.  und  k.  Regierung:

Indem  die  Königlich  Serbische  Regierung  die
Zusage  der  Entlassung  der  fraglichen  Offiziere  und
Beamten  aus  dem  Militär-  und  Zindildienst  an  den
Umstand  knüpft,  daß  diese  Personen  durch  ein
Gerichtsverfahren  schuldig  befunden  werden,  schränkt
sie  ihre  Zusage  auf  jene  Fälle  ein,  in  denen  diesen
Personen  ein  strafgesetzlich  zu  ahnendes  Oelikt  zur
Last  liegt.  Da  wir  aber  die  Entfernung  jener
Offiziere  und  Beamten  verlangen,  die  monarchiefeindliche
  Propaganda  betreiben,  was  ja  im  allgemeinen
  in  Serbien  kein  gerichtlich  strafbarer  Tatbestand
  ist,  erscheinen  unsere  Forderungen  auch  in
diesem  Punkte  nicht  erfüllt.

Note  der  Königlich  Serbischen  Regierung:

5.  Die  Königliche  Regierung  muß  bekennen,  daß
sie  sich  über  den  Sinn  und  die  Tragweite  jenes  Begehrens
  der  k.  und  k.  Regierung  nicht  volle  Rechenschaft
  geben  kann,  welches  dahin  gebt,  daß  die  Königlich
  Serbische  Regierung  sich  verpflichten  soll,  auf  ihren
Gebieten  die  Mitwirkung  von  Organen  der  k.  k.  Regierung
  zuzulassen,  doch  erklärt  sie,  daß  sie  jede  Mitwirkung
  anzunehmen  bereit  wäre,  welche  den  Grundsätzen
  des  Völkerrechts  und  des  Strafprozesses  sowie  den
freundnachbarlichen  Beziehungen  entsprechen  würde.

Anmerkung  der  k.  und  k.  Regierung:

Mit  dieser  Frage  hat  das  allgemeine  Völkerrecht
ebensowenig  etwas  zu  tun  wie  das  Strafprozeßrecht: