Full text: Die geheime Vorgeschichte des Weltkrieges.

Hinter den Kulissen. 137 
Es handelt sich um eine Angelegenheit rein staats- 
polizeilicher Natur, die im Wege einer besonderen 
Vereinbarung zu lösen ist. Die Reserve Serbiens 
ist daher unverständlich und wäre bei ihrer vagen 
allgemeinen Form geeignet, zu unüberbrückbaren 
Schwierigkeiten bei Abschluß des zu treffenden 
Abkommens zu führen. 
  
Note der Königlich Serbischen Regierung: 
6. Die Königliche Regierung hält es selbstverständ- 
lich für ihre Pflicht, gegen alle jene Personen eine 
Untersuchung einzuleiten, die an dem Komplott vom 
15./28. Juni beteiligt waren oder beteiligt gewesen 
sein sollen und die sich auf ihrem Gebiete befinden. 
Was die Mitwirkung von hierzu speziell delegierten 
Organen der k. und k. Regierung an dieser Untersuchung 
anbelangt, so kann sie eine solche nicht annehmen, 
da dies eine Verletzung der Verfassung und des Straf- 
prozeßgesetzes wäre. Doch könnte den österreichisch- 
ungarischen Organen in einzelnen Fällen Mitteilung 
von den Ergebnissen der Untersuchung gemacht werden. 
Anmerkung der k. und k. Regierung: 
Unser Verlangen war ganz klar und nicht 
mißzudeuten. Wir begehrten 1. Einleitung einer 
gerichtlichen Untersuchung gegen die Teilnehmer des 
Komplotts, 2. Teilnahme von k. und k. Organen 
an den bierauf bezüglichen Erhebungen (Recherche 
im GEegensatz zu enquste judiciaire), 3. es ist uns 
nicht beigefallen, k. und k. Organe an dem serbischen 
Gerichtsverfahren teilnehmen zu lassen: Sie sollten 
nur an den polizeilichen Vorerhebungen mit- 
wirken, welche das Material für die Untersuchung 
herbeizuschaffen und sicherzustellen patten.
	        
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