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III. Wir haben die schon mehrmals in Anregung gekommene Abschaffung
des Beichtgeldes gegen billige Entschädigung der betheiligten Geistlichen bey
dem Herannahen des dritten Jubiläums der Uebergabe des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses
wieder in das Auge gefaßt und über diese Angelegenheit an Se.
Königliche Hoheit, den Großherzog, unterthänigsten Bericht erstattet.
In diesem konnte auf den Grund unserer Akten bezeugt werden, daß das
Beichtgeld bereits in folgenden Ortschaften:
Hammerstedt, Ballstedt,
Lehnstedt, Buchfart,
Hermstedt, Vollersroda,
Stobra, Süßenborn,
Obersynderstedt, Obergrunstedt,
Loßnitz, Niedergrunstedt,
Beutnitz, Legefeld,
Golmsdorf, Gelmeroda,
Bucha, Possendorf,
Oßmaritz, Troistedt,
Schorba, Schoppendorf,
Nennsdorf, Kiliansroda,
Loͤberschuͤtz, Rettwitz,
Rothenstein, Mellingen,
Kleinbrembach, Guthmannshausen,
gegen ermittelte Entschädigung der Ortspfarrer von Seiten der Gemeinden und
mit deren freyer Zustimmung abgeschafft worden ist, und daß sich dieser nicht unbedeutenden
Anzahl ganz neuerlich, durch die thaͤtige Mitwirkung des Schuldheißen
Christoph Apold zu Pfiffelbach, auch das Kirchspiel Pfiffelbach mit Wersdorf
angeschlossen hat.
Ein höchster Befehl ermächtigt uns, den sämmtlichen gedachten Gemeinden das
gnädigste Wohlgefallen Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, und daß es
Höchstdieselben gern sehen werden, wenn dieses löbliche Beyspiel recht viele Nachfolger
findet, zu erkennen zu geben. 3%
Indem wir dieses hiermit bewirken und den gnädigsten Wunsch Sr. Königlichen
Hoheit, des Großherzogs, zur öffentlichen Kenntniß bringen, dürfen wir
die Erwartung hegen, daß sowohl die Geistlichen als auch die Gemeinden, da,
wo das Beichtgeld noch besteht, zur Abschaffung desselben willig die Hand bieten
werden. ·