Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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III.  Wir  haben  die  schon  mehrmals  in  Anregung  gekommene  Abschaffung
des  Beichtgeldes  gegen  billige  Entschädigung  der  betheiligten  Geistlichen  bey
dem  Herannahen  des  dritten  Jubiläums  der  Uebergabe  des  Augsburgischen  Glaubensbekenntnisses
  wieder  in  das  Auge  gefaßt  und  über  diese  Angelegenheit  an  Se.
Königliche  Hoheit,  den  Großherzog,  unterthänigsten  Bericht  erstattet.

In  diesem  konnte  auf  den  Grund  unserer  Akten  bezeugt  werden,  daß  das
Beichtgeld  bereits  in  folgenden  Ortschaften:

Hammerstedt,  Ballstedt,
Lehnstedt,  Buchfart,
Hermstedt,  Vollersroda,
Stobra,  Süßenborn,
Obersynderstedt,  Obergrunstedt,
Loßnitz,  Niedergrunstedt,
Beutnitz,  Legefeld,
Golmsdorf,  Gelmeroda,
Bucha,  Possendorf,
Oßmaritz,  Troistedt,
Schorba,  Schoppendorf,
Nennsdorf,  Kiliansroda,
Loͤberschuͤtz,  Rettwitz,
Rothenstein,  Mellingen,
Kleinbrembach,  Guthmannshausen,

gegen  ermittelte  Entschädigung  der  Ortspfarrer  von  Seiten  der  Gemeinden  und
mit  deren  freyer  Zustimmung  abgeschafft  worden  ist,  und  daß  sich  dieser  nicht  unbedeutenden
  Anzahl  ganz  neuerlich,  durch  die  thaͤtige  Mitwirkung  des  Schuldheißen
  Christoph  Apold  zu  Pfiffelbach,  auch  das  Kirchspiel  Pfiffelbach  mit  Wersdorf
  angeschlossen  hat.

Ein  höchster  Befehl  ermächtigt  uns,  den  sämmtlichen  gedachten  Gemeinden  das
gnädigste  Wohlgefallen  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  und  daß  es
Höchstdieselben  gern  sehen  werden,  wenn  dieses  löbliche  Beyspiel  recht  viele  Nachfolger
  findet,  zu  erkennen  zu  geben.  3%

Indem  wir  dieses  hiermit  bewirken  und  den  gnädigsten  Wunsch  Sr.  Königlichen
  Hoheit,  des  Großherzogs,  zur  öffentlichen  Kenntniß  bringen,  dürfen  wir
die  Erwartung  hegen,  daß  sowohl  die  Geistlichen  als  auch  die  Gemeinden,  da,
wo  das  Beichtgeld  noch  besteht,  zur  Abschaffung  desselben  willig  die  Hand  bieten
werden.  ·