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Artikel 2.
Von den der Staatskasse zugeflossenen französischen Kriegsentschädigungsgeldern
werden zu Bestreitung außerordentlicher Staatsausgaben weiter bestimmt:
dem Finanzdepartement in Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds:
für die Erweiterung der polytechnischen Schule in Stuttgart 692,500 ¾lm
für eine neue katholische Kirche in Tübingen, über die bereits auf
den Hochbauetat pro 1870/73 übernommenen 35,000 fl. ein weiterer
Beitrag von .. ·107,000 sr
Gegenwärtiges Gesetz ist durch unj er Finanzuinisterium zu vollziehen.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 28. Juni 1874.
Karl.
Der Finanz-Minister:
Renner. Auf Befehl des Königs,
der Kabinets-Chef:
Gärttner.
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Gedruckt bei G. Hasse lbrink.