Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Artikel  2.
Von  den  der  Staatskasse  zugeflossenen  französischen  Kriegsentschädigungsgeldern
werden  zu  Bestreitung  außerordentlicher  Staatsausgaben  weiter  bestimmt:
dem  Finanzdepartement  in  Vertretung  des  allgemeinen  Hochbaufonds:
für  die  Erweiterung  der  polytechnischen  Schule  in  Stuttgart  692,500  ¾lm
für  eine  neue  katholische  Kirche  in  Tübingen,  über  die  bereits  auf
den  Hochbauetat  pro  1870/73  übernommenen  35,000  fl.  ein  weiterer
  Beitrag  von  ..  ·107,000  sr
Gegenwärtiges  Gesetz  ist  durch  unj  er  Finanzuinisterium  zu  vollziehen.

Gegeben  Schloß  Friedrichshafen,  den  28.  Juni  1874.

Karl.
Der  Finanz-Minister:
Renner.  Auf  Befehl  des  Königs,
der  Kabinets-Chef:
Gärttner.

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Gedruckt  bei  G.  Hasse  lbrink.