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Provinz Brandenburg, Kegierungebezirk Frankfurt a. d. O.
Obligation
der Stadt CottbusK. über 100 Thaler Preußisch Kurant.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ......... .....
(Gesetz-Samml. von 1865. S. )
Was, der Magistrat der Stadt Cottbus, urkunden und bekennen hiermit, daß
der Inhaber dieses Schuldscheins der Stadt Cottbus ein Darlehn von
100 Rthlrn., Einhundert Thalern Preußisch Kurant, gegeben hat.
Dieses Darlehn bildet einen Theil der zur Betheiligung der Stadt beim
Bau der Berlin-Görlitzer Eisenbahn auf Grund des Mlerhöchsten Prioilegii
vnron emachten Anleihe von 200,000 Thalern und wird demnach
jedem Inhaber dieser Schuldverschreibung beziehungsweise der dazu gehörigen
Zinsscheine unter folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen verzinst und
zurückgezahlt:
1) Es werden 2000 Obligationen à 100 Rthlr., mit laufenden Nummern
von 1—2000. versehen, ausgegeben.
2) Jeder Obligation werden zwanzig Zinsscheine für die zehn Jahre von
186. bis 187., zahlbar postnumerando am 1. April und 1. Oktober
jeden Jahres, sowie ein Talon zur Einlösung der zweiten Zinsschein-Serie
beigefügt.
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden zehn Jahre werden neue
Zinsscheine nebst Talon für je zehn Jahre nach vorheriger öffemllicher
Bekanntmachung von der Haupt-Stadt= und Kämmereikasse hierselbst
an den Präsentanten des Talons ausgereicht.
4) Die Verzinsung erfolgt zu fünf Prozent jährlich in halbjährigen Terminen
am 1. April und 1. Oktober.
5) Zur Tilgung des aufgenommenen ganzen Darlehns von 200,000 Thalern
werden verwendet:
a) jährlich der Betrag von Einem Prozent des gayzen Schuldkapitals,
oder 2000 Thaler, welcher zu diesem Zwecke im Stadthaushalts-Erat
besonders ausgeworfen wird;
b) nach Beginn der Amortisation die durch die allmaligen Rückzahlungen
ersparten Zinsen;
) der volle Erlös, welchen die Stadt Cottbus aus dem Verkauf
der mittelst der in Rede stehenden Anleihe zu erwerbenden
200,000