Metadata : Preußische Gesetzsammlung. 1915. (106)

—  89  –

Mevußische  Gesetzsammlung

Jahrgang  1915  Nr.  28.

Jnhalt:  Verordnung,  betreffend  Erweiterung  der  Urkunde  über  die  Erneuerung  des  Eisernen  Kreuzes  vom
5.  August  1914,  S.  99.  —  Erlaß  des  Staatsministeriums,  betreffend  Anwendung  des  vereinfachten
Cnteignungsverfahrens  bei  der  Erweiterung  der  zur  Königlichen  Geschoßfabrik  in  Siegburg  gehörigen
Anlagen,  S.  vo.  —  Erlaß  des  Staatsministeriums,  betreffend  Anwendung  des  vereinfachten  Enteignungsverfahrens
  bei  dem  Unternehmen  der  Kultivierung  und  Besiedlung  des  Brockohs-Moores  in
Ebersdorf  im  Kreise  Bremervörde,  S.  vo.  —

 

 

 

 

(Nr.  11431.)  Verordnung,  betreffend  Erweiterung  der  Urkunde  über  die  Erneuerung  des
Eisernen  Kreuzes  vom  5.  August  1914.  Vom  4.  Juni  1915.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ec.,

verordnen  in  Erweiterung  der  Urkunde  über  die  Erneuerung  des  Eisernen  Kreuzes
vom  5.  August  1914,  was  folgt:

Die  Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse  von  1870/71,  die  sich  im
jetzigen  Kriege  auf  dem  Kriegsschauplatze  oder  in  der  Heimat  besondere  Verdienste
erwerben,  erhalten  als  Auszeichnung  eine  auf  dem  Bande  des  Eisernen  Kreuzes
über  dem  silbernen  Eichenlaub  zu  tragende  silberne  Spange,  auf  der  ein  verkleinertes
  Eisernes  Kreuz  mit  der  Jahreszahl  1914  angebracht  ist.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Großes  Hauptquartier,  den  4.  Juni  1915.

L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bethmann  Hollweg.  Delbrück.  v.  Tirpitz.  Beseler.  v.  Breitenbach.
Sydow.  v.  Drott  zu  Solz.  Frhr.  v.  Schorlemer.  Lentze.  v.  Loebell.
v.  Jagow.  Wild  v.  Hohenborn.  Helfferich.

 

Sesesammlung  1915.  (Nr.  11431—11433.)  30
Ausgegeben  zu  Berlin  den  9.  Juni  1915.