Full text : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

234  Vertrag  mit  Baden  und  Hessen.

Artikel  3.

Antrag  Wigard:  in  einem  Zusatze  die  Grundrechte  des  deutschen
Volks  zu  gewährleisten?).

Wigard  (Dresden)“’):  Meine  Herren,  trotz  den  entgegengesetzten  traurigen
  und  niederschlagenden  Erfahrungen  der  Jahre  1813,  1830,  1848  und
selbst  1867  hatte  ich  mich  dennoch  der  sanguinischen  Hoffnung  hingegeben,
daß  bei  der  allgemeinen  Begeisterung  der  deutschen  Nation,  mit  welcher  sie
in  den  Krieg  eingetreten  ist,  bei  den  Strömen  von  Blut,  welche  unsere  Söhne
vergossen,  die  deutschen  Regicrungen  endlich  mit  einem  anerkennenden  Danke
gegen  diese  Aufopferung  hervortreten  und  endlich  über  eine  Verfassung  sich
einigen  würden,  welche  den  gerechten  Anforderungen  der  deutschen  Nation
doch  einigermaßen  Rechnung  zu  tragen  im  Stande  wäre.  Leider  bin  ich
auch  gegenwärtig  wieder  vollständig  enttäuscht.  Meine  Herren,  wir  stehen
am  Vorabende  einer  Kaiserkröenung  wie  damals  vor  21  Jahren,  aber  mit
einem  bedeutenden,  tiefeingreifenden  Unterschiede.  Damals  sollte  der  Deutsche
Kaiser,  wie  ein  Dichter  sich  ausdrückte,  mit  einem  Tröpfchen  von  demokratischem
  Oele  gesalbt  werden,  gegenwärtig  wird  ihm  aber  ein  unbeschränkter
Militarismus  zur  Seite  gestellt;  damals  wurde  an  die  Seite  des  Kaisers
eine  Verfassung  gestellt,  welche  in  einem  organischen  und  harmonischen  Gefüge
  sowohl  die  Rechte  der  Centralgewalt  als  die  Gleichberechtigung  aller
Staaten,  wie  endlich  auch  die  Berechtigungen  der  Staatsangehörigen  in  ein
richtiges  Maß  und  Verhältniß  stellt.  Gegenwärtig,  meine  Herren,  ist  von
einer  solchen  Verfassung  keine  Rede  selbst  trotz  aller  schönen  Phrasen;  trotz
aller  Schourederei  vermag  der  nüchterne  Verstand  in  dem,  was  uns  vorgelegt
worden,  alles  Andere  aber  nur  keine  Verfassung  eines  wahren  Bundes  zu
erblicken.  Nichts  als  Verträge  zwischen  Fürsten  und  Regierungen,  das  soll
der  Kitt  sein,  welcher  die  deutsche  Nation  nicht  etwa  zu  einem  ganzen  großen
deutschen  Vaterlande,  nein  auch  nur  wie  damals  1849  zu  einem  Kleindeutschland
  vereinigen  soll,  zu  einem  Kleindeutschland,  dessen  Spitzen  und
Träger  in  unnahbarem  Absolutismus  und  schrankenlosem  Burraukratismus,
dessen  Glieder  in  der  Ungleichheit  ihrer  Rechte  und  Verbindlichkeiten,  dessen
Angehörige  in  voller  verfassungsloser  Rechtslosigkeit  sich  auszeichnen.  (Bravo
links.)  Meine  Herren,  bei  einer  solchen  betrübenden  Erscheinung  möchte  es
doch  wohl  an  der  Zeit  sein,  den  großen  fast  unerschwinglichen  Opfern  an
Gut  und  Blut  gegenüber  auch  daran  zu  denken,  daß  es  nicht  bloß  Fürsten,
nicht  blos  fürstliche  Regierungen  in  Deutschland,  sondern  daß  es  auch  eine
deutsche  Nation  giebt,  (Sehr  wahr!  links)  aber  von  dieser  deutschen  Nation,
von  ihren  Rechten,  finden  Sie  in  den  vorgelegten  Verträgen  Nichts.  Meine

*)  Drucks.  Nr.  26,  woselbst  die  Formulirung  nachzusehen  ist;  vgl.  den  ähnlichen
Antrag  Schrader  Ziff.  8  Bd.  I.  S.  405.

5½%  St.  B.  S.  110  l.  m.