Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Inhalte  des  Ein-  und  Auslaufes  umständlicher  Auszug  gemacht
und  in  der  Registratursnote  „von  kurzer  Hand  erledigt“  ein—
getragen.  Nur  von  Akten  wichtigeren  Inhaltes  sind  auch  in
diesem  Falle  Abschriften  in  der  Registratur  zu  hinterlegen.

II.  Registratur  der  Gerichtsärzte.

§.  6.  Sämmtliche  Akten  werden  nach  der  Verwandtschaft
der  Gegenstände  in  Fächern  und  Aktenbünden  aufbewahrt.  Jedes
Fach  hat  einen  abgesonderten  Raum  (am  Zweckmäßigsten  dient
hiezu  ein  großer  mit  Flügelthüren  verschließbarer  Kasten  mit
etwa  24  Fächern)  und  ist  mit  einem  beweglichen,  hängenden
Deckel  versehen,  der  die  Nummer  und  Aufschrift  des  Faches
führt  und  darunter  die  Angabe  der  in  ihm  enthaltenen  Aktenbünde.
  Jeder  Aktenbund  enthält  einen  Umschlag  mit  Bezeichnung
des  enthaltenen  Gegenstandes  und  oben  einen  Akten-Renner,  in
dem  sämmtliche  Produkte  verzeichnet  sind.  In  jedem  Bunde
sollen  oben  die  Generalia  und  darunter  erst  die  Specialia

 

 

 

 

 

Beilage  J.  Gerichtsärztliches  Einlauf=  und
2  Einlauf.

*  *  Woher.  Betreff  und  kurzer  Inhalt.
1  B.  Oktober.  Stadtgericht  Tödtung  betr.  Requisition  zur

N.  N.  Vornahme  einer  Obduktion
und  Gutachtensabgabe

2  5.  November.  Thierarzt  N.  Anzeige  des  Ausbruches  von
·  Rotz  zu  N.

3  6.  November.  Landgericht  N.  Blattern  in  N.  betr.  Ansinnen
und  gutachtliche  Aeußerung.

4  B.  Dezember./Ex  off.  (Physikat  Impfung.
selbst).