Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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6) Es wurde häufig die Wahrnehmung gemacht, daß eine 
nur oberflächliche Instruirung und Auffassung für hinreichend 
gehalten wurde, bestehende Zustände unbedingt zu tadeln oder 
Vorschläge einzubringen, die sich durch Nichts als haltbar oder 
ausführbar bewiesen. Durch ein solches Verfahren wird Viel- 
schreiberei erzeugt und werden oft anerkannt-heilsame Reformen 
in ihrer Entwickelung aufgehalten und in das Gegentheil ver- 
kehrt. Die unterfertigte Stelle versieht sich sohin zu dem Eifer 
des gesammten ärztlichen und thierärztlichen Personales, daß es 
alles zu weit Greifende, Unbestimmte oder Ungenaue vermei- 
dend nur auf dem Boden der wirklichen Sachlage und That- 
frage in gehöriger Instruirung und Auffassung der Detail- 
Gegenstände sich bewegen werde. 
7) Die k. Gerichtsärzte, welchen die Berichte der Anstalts- 
vorstände, der praktischen Aerzte und Thierärzte ihrer Distrikte 
zugestellt werden müssen, haben dieselben, wie bisher geschehen, 
im Originale vorzulegen und stets da mit Randnoten gewissen- 
haft zu versehen, wo sie der Ueberzeugung sind, daß die An- 
gaben oder Schilderungen entweder nicht das gehörige Maaß 
halten oder von objektiver Begründung zu weit abliegen, um sie 
als brauchbar ansehen zu können. 
8) Die seitherigen allgemeinsten und vorzüglichsten Klagen, 
von einzelnen speziellen Fällen abgesehen, schöpften ihren Ur- 
sprung aus den Uebergriffen, welche sich Laien und das nieder- 
ärztliche Personale zum Nachtheile des Volkes wie des höheren 
ärztlichen Standes zu Schulden kommen lassen, ferner aus 
Mängeln und Gebrechen in der Sanitätsverwaltung hinsichtlich 
gesundheitswidriger (öffentlicher und Privat-) Bauten, fehler- 
häfter Kinderpflege, Verwahrlosung und Vernachlässigung der 
Kinder im gesunden und kranken Zustande derselben, mangel- 
hafter Einrichtung öffentlicher Kranken= und Armen-Anstalten, 
ungesunder Lebensmittel, Trinkwasser u. s. w. Dieses sind 
Klagen, wie sie allenthalben in der Welt vorkommen und vor- 
kommen werden. Hier handelt es sich meistens darum, ob in 
einzelnen Fällen die ursächlichen Momente aufzufinden und zu 
bezeitigen seien, und ist es die vorzüglichste Aufgabe der Jahres- 
berichte, diese ursächlichen Momente zu bezeichnen und die Mittel 
anzugeben, durch welche Abhilfe geschafft werden kann. Die 
Ursachen sind persönlich, zeitlich oder örtlich und nur aus der
	        
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