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Ministerial- Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische
Brechruhr betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das Königliche Regierungspräsidium ist durch Ministerial-
verfügung vom Heutigen an die Königlichen Kreisregierungen,
Kammern des Innern, von denjenigen Maßregeln in Kenntniß
gesetzt worden, welche bezüglich der Bayern immer mehr be-
drohenden Brechruhr nöthig gefunden werden.
Indem der bewährte Eifer und die Einsicht des Königlichen
Regierungspräsidiums für den zweckmäßigen und lebendigen
Vollzug dieser Anordnungen volle Bürgschaft gewährt, wird
zunächst bemerkt, was folgt:
1) Da an den Namen Cholera sich alle Reminiscenzen
des früheren panischen Schreckens reihen, so ist nach dem sehr
zweckmäßigen und bewährten Beispiele Oesterreichs Sorge zu
tragen, daß die Krankheit, soweit es sich um deren Auftreten
in Bayern handelt, nicht als die „asiatische Brechruhr,
Cholera morbus oder Cholera“, sondern als Brech-
ruhr, in amtlichen Erlassen, öffentlichen Blättern u. s. w.
bezeichnet und besprochen werde.
2) Da ein herzliches Verhältniß der Grenzländer und der
Grenzbehörden in diesem Momente doppeltes Erforderniß wird,
so wird das Königliche Regierungspräsidium insbesondere sich
angelegen sein lassen, alle etwaigen Wahrnehmungen mit ge-
höriger Umsicht zur Kenntniß der nächst gelegenen auswärtigen
Landesstellen zu bringen, gleicher Benachrichtigung von Seite
derselben sich zu versichern, sich diesfalls auf erhaltene, dem
freundnachbarlichen Standpunkte der gegenseitigen Regierungen
entnommene Weisung zu berufen, und das Nöthige anzuordnen,
damit keine Disgustirung der ausländischen Grenzstellen und
Behörden, und kein nachtheiliges Ein= oder Rückwirken der-
selben auf die diesseitigen Maßregeln stattfinde.
3) Uebrigens ist an die Erzbischöfe und Bischöfe des Reichs
sowohl, als an das Königliche protestantische Oberconsistorium
ergangen, was die Anlagen 1. und 2. ausweisen.
So unrähhlich es erscheinen muß, durch kirchliche Aufrufe
an den Clerus Aufsehen in den Provinzen zu erregen, von
welchen das Uebel noch ferne ist, so zweckmäßig möchte ein
Mittel der Art bei Annäherung der Krankheit wirken, und es