Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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S. u##3. 
Ministerial- Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische 
Brechruhr betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Das Königliche Regierungspräsidium ist durch Ministerial- 
verfügung vom Heutigen an die Königlichen Kreisregierungen, 
Kammern des Innern, von denjenigen Maßregeln in Kenntniß 
gesetzt worden, welche bezüglich der Bayern immer mehr be- 
drohenden Brechruhr nöthig gefunden werden. 
Indem der bewährte Eifer und die Einsicht des Königlichen 
Regierungspräsidiums für den zweckmäßigen und lebendigen 
Vollzug dieser Anordnungen volle Bürgschaft gewährt, wird 
zunächst bemerkt, was folgt: 
1) Da an den Namen Cholera sich alle Reminiscenzen 
des früheren panischen Schreckens reihen, so ist nach dem sehr 
zweckmäßigen und bewährten Beispiele Oesterreichs Sorge zu 
tragen, daß die Krankheit, soweit es sich um deren Auftreten 
in Bayern handelt, nicht als die „asiatische Brechruhr, 
Cholera morbus oder Cholera“, sondern als Brech- 
ruhr, in amtlichen Erlassen, öffentlichen Blättern u. s. w. 
bezeichnet und besprochen werde. 
2) Da ein herzliches Verhältniß der Grenzländer und der 
Grenzbehörden in diesem Momente doppeltes Erforderniß wird, 
so wird das Königliche Regierungspräsidium insbesondere sich 
angelegen sein lassen, alle etwaigen Wahrnehmungen mit ge- 
höriger Umsicht zur Kenntniß der nächst gelegenen auswärtigen 
Landesstellen zu bringen, gleicher Benachrichtigung von Seite 
derselben sich zu versichern, sich diesfalls auf erhaltene, dem 
freundnachbarlichen Standpunkte der gegenseitigen Regierungen 
entnommene Weisung zu berufen, und das Nöthige anzuordnen, 
damit keine Disgustirung der ausländischen Grenzstellen und 
Behörden, und kein nachtheiliges Ein= oder Rückwirken der- 
selben auf die diesseitigen Maßregeln stattfinde. 
3) Uebrigens ist an die Erzbischöfe und Bischöfe des Reichs 
sowohl, als an das Königliche protestantische Oberconsistorium 
ergangen, was die Anlagen 1. und 2. ausweisen. 
So unrähhlich es erscheinen muß, durch kirchliche Aufrufe 
an den Clerus Aufsehen in den Provinzen zu erregen, von 
welchen das Uebel noch ferne ist, so zweckmäßig möchte ein 
Mittel der Art bei Annäherung der Krankheit wirken, und es
	        
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