Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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treten der Brechruhr von vielen, theils ausdrücklich hiezu 
abgeordneten und theils durch eigenen Eifer hiezu veranlaßten 
Aerzten Bayerns angestellt worden sind, ist in diätetischer Be- 
ziehung, dann hinsichtlich der Pathologie und Therapie bereits 
mehrfach bekannt gegeben worden und der am 26. September l. J. 
angeordnete Generalbericht wird das desfalls weiter zu ver- 
öffentlichende Materiale wieder vermehren. 
In der eben erwähnten Anordnung ist unter Nr. 1. Ziff. 6 
insbesondere erwähnt, daß die Beschaffenheit der am Meisten 
von der Brechruhr befallenen Häuser rücksichtlich der Lage, der 
Abzugskanäle, Abtritte, Schwindgruben u. s. w. genau in das 
Auge gefaßt werden soll. Wie aus dem demnächst im Drucke 
erscheinenden Vortrage des Professors 2c. Dr. Pettenkofer 
weiter zu entnehmen ist, haben in dieser Beziehung die bisher 
in und um München, Augsburg und Nürnberg angestellten 
Beobachtungen auf folgende Sätze geführt: 
1) Muldenartiges Terrain begünstiget im Allgemeinen die 
Erkrankungen und Todesfälle an Brechruhr. Namentlich stark 
werden die in den Städten am Tiefsten gelegenen sowie solche 
Häuser ergriffen, welche Abtritte und Düngergruben der Art 
angebracht haben, daß die aus diesen sickernden Flüssigkeiten 
nicht vom Hause weg, sondern nach diesem ziehen. 
2) Lockerer Grund der Häuser, welcher Flüssigkeit anzu- 
saugen vermag, vermehrt die Empfänglichkeit eines Ortes für 
das Miasma; ein Untergrund von felsigem Gesteine dagegen 
scheint viel weniger empfänglich. 
3) Ebenso begünstiget auch ein gewisser Grad von Feuch- 
tigkeit des Erdreiches die Empfänglichkeit. 
4) Der materielle Träger der Disposition des Bodens für 
das Miasma scheinen die Zersetzungs-Produkte menschlicher und 
thierischer Excremente zu sein, welche in demselben haften. 
5) In Städten sind bewohnte Abhänge oder Tiefen, deren 
Grund von obenerwähnter Beschaffenheit ist, stets mehr von 
der Brechruhr ergriffen als die denselben vorangehenden be- 
wohnten Höhen, ganz abgesehen und unabhängig von der 
absoluten Höhe über dem Wasserspiegel oder der Meeresfläche. 
6) In den Abtritten, Schwindgruben, namentlich in den 
hölzernen Abtrittröhren und Nachtkübeln, sind die nämlichen 
Bedingungen gegeben wie in dem von faulenden Excrementen 
imprägnirten Erdreiche der Mulden. 
Med.-Verordn. 2. Bdr 23
	        
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