Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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12 Zoll stark und Diese wie die Mauerung der Sohle im 
besten hydraulischen Mörtel — Cement — ausgeführt, auch 
müssen die Unten- und Neben-, Innen- und Außen-Seiten 
der Grube mit gleichem Mörtel, Asphalt oder Theer überzogen 
werden; f) von Oben muß jede Grube gewölbt und das Ge- 
wölbe bis zur anzubringenden Räumungs-Oeffnung mit Cement 
oder überhaupt einer wasserdichten Masse überzogen werden 
(Erlaß d. Bau-Commiss. v. 24. Aug. 1856); g) die Oeffnung 
im Gewölbe zur Grubenräumung muß mindestens 2½"“ im 
Gevierte groß sein und mit einer Stein= oder Gußeisenplatte 
möglichst luftdicht geschlossen werden (Erl. d. Bau-Commiss. 
v. 24. Aug. 1855); h) der Schluß der Oeffnung mittelst Holz 
ist nur gestattet, wenn 2“ starke Bretter in doppelter Lage an- 
gebracht und hierüber 3—6“ tief Sand oder eine Pflasterung 
gelegt werden (Erl. d. Bau-Comm. v. 24. August 1855). 
(Vorstehende Zeichnungen erläutern die in diesem Paragraphe 
gegebenen Vorschriften.) 
S§. 7 
Wie die Abtrittgrube, so muß auch der aus dem Gebäude 
in dieselbe führende Verbindungskanal gewölbt aus dem vor- 
bezeichneten Materiale mit Cement-Mörtel hergestellt und von 
den Hauptmauern isolirt werden. 
8. 8. 
Die Schläuche aus den einzelnen Geschoßen zur Abtritts- 
grube dürfen niemals aus Holz hergestellt werden, sondern 
müssen aus einem Materiale bestehen, welches wie Steinzeug, 
Gußeisen rc. vollkommen wasserdicht ist. Die Schläuche müssen 
in ihrer ganzen Länge mindesten 8“ im Durchmesser Lichtweite 
haben. Als sehr vortheilhaft erscheint, die Abtritt = Schläuche 
durch eine Umkleidung aus Holz durchaus vom Mauerwerke zu 
isoliren und wird dieses Verfahren empfohlen (Würzb. B. R. S.33. 
— Erl. d. Bau-Commiss. v. 24. Aug. 1855. — Pol. Anordn. 
v. 9. Juli 1854 Z. 4). 
§. 9. 
Die Führung dieser Schläuche muß möglichst senkrecht 
geschehen und alle Einmündungen von Seitenröhren müssen 
unter einem spitzen Winkel von etwa 20 Graden erfolgen, wie 
die zu §. 6 gegebene Zeichnung veranschaulichet. Die Ver- 
bindung der einzelnen Schlauchtheile hat bei thönernen Röhren 
mit Cement, welcher nach dem Trocknen mit Theer oder Asphalt
	        
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