Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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geschehen  kann  oder  will,  sind  die  Bauführenden  zur  Herstellung
von  Abtritten  mit  beweglichen  Fässern  —  Fosses  mobiles
inodores  —  verpflichtet.

§.  16.

Die  hiezu  zu  verwendenden  Fässer  müssen  völlig  wasserdicht
  und  gut  ausgetheert  sein,  auch  stets  in  solchem  Stande
erhalten  werden;  die  in  die  Fässer  führenden  Schläuche  müssen
die  in  den  88.  8  und  9  bezeichnete  Beschaffenheit  wie  Einrichtung
  haben  und  möglichst  luftdicht  schließend  in  die  Fässer
eingelassen  sein.

8.  17.

Die  Behörde  prüft  und  bestimmt  bei  der  Plan-Genehmigung
  den  Platz  zur  Aufstellung  des  Fasses  mit  Rücksicht  auf
die  Anforderungen  der  Sanität  und  Reinlichkeit,  sowie  auf  die
Zweckmäßigkeit  für  die  Reinigung.

§.  18.

Wird  der  Abtritt  außer  dem  Hause  angelegt,  so  sind  hiebei
  in  Ansehung  der  Lage,  der  Wasserdichtigkeit,  Form,  Größe
und  Eindeckung  der  Gruben,  dann  hinsichtlich  der  Schläuche
und  Lokale  die  nämlichen  Vorschriften  einzuhalten,  wie  sie  in
den  vorstehenden  Bestimmungen  festgesetzt  sind.

8.  19.

Einleitungen  von  Abtritten  in  die  bestehenden  unterirdischen
Wasserabzugs-Kanäle  dürfen  niemals  und  in  Stadt-Bäche  nur
mittelst  wasserdichter  Verbindungs-Kanäle  —  von  Steinzeug,
in  Cement  gemauerten  Backsteinen  oder  Guß-Eisen  —  nach
ausdrücklich  hiefür  erlangter  Bewilligung  hergestellt  werden.

8.  20.

Einleitungen  für  Dach-,  Brunnen=  und  Ausguß-Wasser
in  Abtrittsgruben  dürfen  ebensowenig  als  bewegliche  Deckel
zum  Einschütten  von  Kehricht  u.  s.  w.  an  den  Gruben  angebracht
  werden.

§.  21.

Zur  Ueberwachung  dieser  Vorschriften  hat  die  nach  Anordnung
  vom  19.  September  1826  zur  Besichtigung  der  Neubauten
  wegen  deren  Bewohnbarkeit  und  planmäßiger  Ausführung
  bestellte  Cumulativ-Commission  ihr  Augenmerk  insbesondere
  auch  auf  die  Herstellung  der  Abtrittgruben  und
Lokale  zu  richten  und  vorkommende  Regelwidrigkeiten  zur