Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Berichts vom 14. d. Mts. angewiesen, deren Ansinnen wegen 
Rückvergütung jener Kurkosten, welche für den mit dem 
Krätzenübel behafteten, in der Krankenanstalt zu Abensberg 
geheilten, vermögenslosen Anton Adam aus Krummenaab 
erlaufen sind, zu entsprechen, da die Entschließung vom 
24. Oktober 1828 für den speciellen Fall der Zuweisung eines 
von der Krätze befallenen inländischen Handwerksgesellen zur 
Heilung einer Gemeinde, der er nicht zugehört, ausdrücklich 
bestimmt, daß der Ersatz der erlaufenen Kur= und Verpfleg- 
ungskosten von der heimatlichen Gemeinde zu leisten sei. 
München, den 26. Juni 1832. 
Staatsministerium des Innern. 
An die Königl. Regierung des Obermainkreises, K. d. J., also ergangen. 
Mittheilung der Königl. Negierung des Regenkreises, K. d. J. 
§S. 125. 
Ministerial-Entschließung vom 14. Dezember 1832, die in Baden 
in Ansehung der mit der Krätze behafteten Handwerksbursche er- 
lassenen Verfügungen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die in Baden in Ansehung der mit der Krätze behafteten 
Handwerksbursche erlassenen Verfügungen vom 1. Juni und 
28. September 1830 werden der Königlichen Regierung zur 
Wissenschaft mit dem Auftrage mitgetheilt, bis auf weiters 
allen aus des Großherzogthum Baden nach Bayern instradirten, 
mit der Krätze behafteten ausländischen Handwerksburschen, an 
der Grenze den Eintritt zu verweigern, und hinsichtlich 
der Inländer in Gemäßheit der Entschließung vom 
20. März 1828 zu verfahren. 
Hiernach sind die untergeordneten Behörden geeignet an- 
zuweisen. 
München, den 14. Dezember 1832. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen. 
Abdruck der allegirten Entschließungen. 
(Bekanntmachung, die Krätzekrankheit betr.) 
Die Krätze, eine der ältesten und größten Plagen der 
Menschen, hat sich seit einiger Zeit, vorzüglich auf dem Lande 
und unter der ärmeren gewerbtreibenden Volksklasse, so auffallend
	        
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