Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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die  Aufnahme,  und  zeige  sie  der  geeigneten  Behörde  an,  die
sofort  für  Heilung  derselben  am  geeigneten  Orte  Sorge  tragen
wird.  Auf  der  Reise  und  beim  Uebernachten  in  allgemeinen
Herbergen  sei  man  vorsichtig,  und  versage  sich  im  Nothfalle
lieber  an  Speise  und  Trank  etwas,  als  daß  man  sich  in  ein
Bett  niederlegt,  das  nicht  mit  frischgewaschener  Leinwand  über—
zogen  ist.

Wer  genöthiget  ist,  schon  verfertigte  und  von  Andern  ge—
tragene  Kleidungsstücke  zum  eigenen  Gebrauch  sich  anzuschaffen,
der  räuchere  sie,  wenn  sie  nicht  gewaschen  werden  können,  vor—
erst  mit  Schwefeldampf  einigemale  tüchtig  durch,  und  lasse  sie
einige  Zeit  im  Freien  in  starkem  Luftzuge  hängen.  Wer  end—
lich  nothgedrungen  mit  Krätzigen  zusammen  wohnen  muß,  oder
auf  irgend  eine  Art  Ansteckung  zu  befürchten  hat,  der  wasche
sich  fleißig  mit  Seifenwasser  oder  mit  einer  gesättigten  Auflösung
  von  Kochsalz  in  Wasser.

Um  sich  vor  der  Krätze  zu  schützen,  ist  es  ferner  nothwendig,
  daß  man  alles  vermeide,  was  erfahrungsmäßig  die
Empfänglichkeit  für  das  Krätzgift  erhöht,  und  daher  nicht  nur
die  Ansteckung  begünstigt,  sondern  auch  oft  ohne  dieselbe  und
für  sich  selbst  die  Krankheit  hervorzubringen  im  Stande  ist.
Hieher  gehört  der  Aufenthalt  in  feuchten,  zu  warmen,  unsaubern
Wohnungen,  dann  der  häufige  Genuß  von  stark  gesalzenen,
fetten,  scharfen,  schwerverdaulichen  Speisen,  bei  gleichzeitigem
Mißbrauche  geistiger  Getränke,  und  namentlich  des  verderblichen
Branntweins,  vor  Allem  aber  die  Unreinlichkeit,  die  Vernachläßigung
  des  Waschens  und  Badens,  der  Mangel  an  frischer
Leibwäsche,  das  lange  anhaltende  Tragen  rauher  wollener  Zeuge
auf  der  Haut.

So  schwer  es  auch  manchmal  fallen  mag,  diesen  Forderungen
  hinsichtlich  der  Wohnung  und  Nahrung  zu  entsprechen,
so  unerläßlich  bleibt  es  für  Jedermann,  auch  für  den  ärmsten,
sich  der  Reinlichkeit  zu  befleißen,  denn  es  ist  nicht  wohl  einzusehen,
  daß  es  irgend  Jemanden  gänzlich  an  den  Bedingnissen
hiezu  fehlen  sollte.

Was  endlich  die  Heilung  der  Krankheit  betrifft,  so  ist
Folgendes  wohl  zu  beherzigen.

Wer  den  mindesten  Verdacht  hegt,  daß  er  selbst,  oder
jemand  von  den  Seinigen  von  der  Krätze  befallen  sei,  der