Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

68 
Krankheit, wie die Milzbrandbräune der Schweine unzweifelhaft 
ist, wird man aber nur dann mit Erfolg entgegentreten können, 
wenn man die Ursachen derselben nicht nur genau kennt, son- 
dern auch in der Lage ist, dieselben beseitigen zu können. Der 
k. Gerichtsarzt Dr. Schaller glaubt nun die Ueberzeugung 
aussprechen zu müssen, daß die Ursachen der in Frage stehenden 
Krankheit unter Anderem auch in einer durch Vermischung und 
daraus hervorgegangener Entartung der vorhandenen Schweins- 
Racgen eigenthümlich gewordenen Anlage zu suchen seien, 
stützt diese Ansicht auf die Erfahrung, daß die Krankheit häufig 
unter Verhältnissen vorkommt, unter welchen alle die gewöhn- 
lich beschuldigten Ursachen nicht auf die Thiere einzuwirken 
vermochten, während auf der anderen Seite ebensohäufig die 
Beobachtung gemacht werden kann, daß Thiere welche allen 
Einflüssen ausgesetzt sind, die man bisher als Ursachen dieser 
Krankheit betrachtet, von derselben völlig verschont bleiben, und 
spricht sich schließlich dahin aus, daß das alljährliche Auftreten 
dieser Krankheit so lange fortdauern werde, so lange man nicht 
dahin streben werde, die bis jetzt gehaltene sogenannte deutsche 
Race durch Einführung einer neuen ächt deutschen oder auch 
ausländischen Race zu ersetzen und rein fortzupflanzen. Wenn 
es nun gleichwohl eine unbestreitbare Thatsache ist, daß bei 
allen Thieren durch Vermischung heterogener, besonders aus 
ganz anderen Klimaten stammender Thier-Racen, also durch 
eigentliche Bastardszucht die Anlagen zu Krankheiten über- 
haupt, so insbesondere auch zu epizootischen, nur erhöht und 
gesteigert, ja Anlagen zu ganz neuen Krankheiten erzeugt wer- 
den, und wenn es ein feststehender Erfahrungssatz ist, daß zur 
Zeit des Herrschens von Epizootieen solche Bastarde denselben. 
gewöhnlich zum Opfer fallen, so ist doch wohl nicht abzusehen, 
woher in dem Bezirke Kipfenberg eine solche Vermischung 
kommen und mit welchen fremden Racen oder Schlägen die- 
selbe bewerkstelliget worden sein soll, wenn nicht etwa ein gänz- 
lich ungeregelter Betrieb dieser Thierzucht, wobei der Auswahl 
der Zuchtthiere keinerlei Art von Aufmerksamkeit zugewendet 
wird, und in Folge dessen ein Herabkommen und ein Verfall 
der Zucht überhaupt und in sich selbst, einer Verbastardirung 
gleich geachtet werden will. Wenn aber wirklich eine Ver- 
mischung mit anderen bayerischen oder sonstigen nachbarlichen, 
also jedenfalls homogenen Schlägen stattgefunden hätte, so- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.