Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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8. 13. 
Entschließung der Churfuͤrstlichen Landesdirektion in Bayern vom 
28. Oktober 1803 die neu angestellten Landgerichtsärzte betr. 
Im Namen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht 
In Gemäßheit höchster Entschließung vom 2. Februar d. J. 
haben Seine Churfürstliche Durchlaucht auf den neu organisirten 
Landgerichten Landgerichtsärzte mit Bestimmung eines Gehalts 
von 600 fl. vom 1. Januar heurigen Jahres anfangend, gnädigst 
angestellt, und selben die nachfolgende Instruktion, die ihren 
Wirkungskreis und Dienstleistung bestimmt, zu Handen stellen, 
und selbe hierauf verpflichten lassen. 
Churfürstliche Landesdirection in Bayern. 
General -Instruction kür die KHandgerichtsärzte. 
Das höchste Rescript vom 28. Oktober 1803 hat die Land- 
gerichtsärzte zur Würde der Staatsbeamten erhoben, sie besoldet; 
aber ihnen auch dadurch Pflichten aufgelegt, welche jene, die 
von dem Berufe eines jeden Arztes unzertrennlich sind, ver- 
mehren, und an Wichtigkeit übertreffen. Um diese Pflichten, 
welche in die Statistik, in die Polizei und in die Rechtspflege 
einschlagen, zu kennen, noch mehr aber, um sie nie aus den 
Augen zu verlieren, werden selbe hiemit nach der berührten 
Ordnung aufgezählt, und die Gerichtsärzte zur strengsten Darob- 
haltung derselben angewiesen. 
8. 1. 
Die Gerichtsärzte müssen mit dem Antritte ihres Amtes 
anfangen, alle Kenntnisse zu sammeln, die sie in Stand setzen, 
eine medizinische Topographie ihres Physikates verfertigen zu 
können. Sie halten sich also ein Tagebuch, worin die Witterung, 
der Stand des Baro= und Thermometers täglich, das Befinden 
der Thiere und Pflanzen hiebei aber in längeren Zwischen- 
räumen bemerkt werden. Sie erholen die Geburtslisten von 
den Hebammen, und die Sterblisten von den Wundärzten und 
Badern, welchen letzteren die Beschauung der Todten in jenen 
Ortschaften obliegt, die von dem Sitze des Physikats eine 
Stunde weit entfernt sind. Sie beschreiben die Endemien, die 
Epidemien und Epizootien; die Quellen, aus denen sie wahr- 
scheinlich entstanden sind, die Mittel, und den Erfolg derselben.
	        
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