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dasselbe, sobald die Haut unbrauchbar verschnitten worden,
ganz uneröffnet mit Hanut und Haaren in die vorhandene
Grube, eines neben das andere, reihenweise zu werfen und
durch die von der Gemeinde eigends hiezu bestellten Leute also-
gleich in ihrer Gegenwart mit 8 Schuh hoher Erde bedecken
zu lassen.
§. 5.
Sorgfältig ist darauf zu sehen, daß aller Orten das ge-
sunde von dem kranken Viehe, falls aber dieses nicht möglich
wäre, das kranke sogleich von dem gesunden abgesondert und
durch eine eigene Person besorgt werde, die sich dem gesunden
nie, wenigst so lange nicht mehr nähern darf, bis sie sich nicht
durch Waschen und abgewechselte Kleidungsstücke gereiniget hat.
8. 6.
Die Unterthanen sind durch angemessene, bescheidene und
nachdrucksame Vorstellungen unter thätiger Mitwirkung der
Pfarrer, welche hiezu vorzüglich aufgerufen werden, anzuhalten,
die in gedruckten Unterrichten bemerkten Vorsichtsmaßregeln
(durch welche vorzüglich dem tödtenden Uebel noch jederzeit
Einhalt geschehen ist) pünktlich zu befolgen: — weßhalb solche
Ortschaften, die sich widerspenstig gegen den Inhalt dieser Ver-
ordnung bezeigen sollten, nicht allein gesperrt, sondern den be-
treffenden Gemeinden auch ernstlich bedeutet werden solle, daß
sie keinen Nachlaß an Steuern und Abgaben zu hoffen haben;
wie dann auch nachdrücklich verboten wird, für solche einen
Nachlaßbericht zu erstatten; wogegen die willig Folge leistenden
Unterthanen sich der allerhöchsten Gnade und aller möglichen
Erleichterung zu erfreuen haben sollen.
§. 7.
Allen mit Viehhellung sich abgebenden Schmieden, Metzgern,
Abdeckern oder sonstigen Quacksalbern ist ihr unbefugtes Unter-
nehmen bei Zuchthaus-Strafe zu verbieten, wenn sie nicht durch
die hiezu verordneten Commissäre, oder von den betreffenden
Landgerichtsphysikern unterrichtet, und hierüber mit einem legalen
schriftlichen Vorweise dazu ermächtiget sind.
8. 8.
Vorzüglich wird zur Sicherstellung der menschlichen Gesund-
heit unter personeller Responsabilität der Polizeibehörden weiters
verordnet: daß von heute an, und so lange sich noch Anzeigen