Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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muß  eine  eigentlich  therapeutische  Prophylaxis  allgemein  eingeleitet
  werden  und  in  dieser  Beziehung  hat  sich  Nichts  so
zweckmäßig  erwiesen,  als  wenn  jedem  Thiere  je  nach  Verhältniß
  seines  Alters  und  seiner  Größe  ein  paar  Gran  Tartarus
stibiatus  mit  einigen  Granen  Pulv.  radic.  veratri  albi  mit
der  Milch  vermengt  verabreicht  werden.  Durch  das  hierauf
erfolgende  sehr  ergiebige  Erbrechen  wird  eine  wohlthätige  Erschütterung
  und  Umstimmung  des  ganzen  Nervensystemes,  eine
gleichmäßigere  Mischung  und  Vertheilung  der  Säfte  bewirkt
und  dadurch  eines  der  wesentlichsten  die  Anlagen  zum  Milzbrande
  bedingenden  Momente,  Stockungen  und  Anhäufungen
des  Blutes  in  den  zum  Pfortadersysteme  gehörigen  Organen
beseitiget.  Da  jedoch  die  außerordentlich  wohlthätigen  Wirkungen
eines  solchen  Brechmittels  natürlich  nur  vorübergehend  sein
können,  so  ist  es  nothwendig,  dasselbe  nach  14  Tagen  bis
spätestens  3  Wochen  zu  wiederholen,  insoferne  nämlich  die
frühere  Witterungsbeschaffenheit  noch  fortdauert,  oder  die  Seuche
inzwischen  nicht  völlig  erloschen  ist.  Auf  diese  Art  und  bei
genauer  Befolgung  der  eben  in  Kürze  bezeichneten  Maaßregeln
gelingt  es  gewöhnlich,  wenn  auch  nicht  gerade  die  Seuche  völlig
zum  Verschwinden  zu  bringen,  so  doch  die  von  ihr  hervorgebrachten
  Verluste  auf  eine  möglichst  geringe  Anzahl  zu  reduziren,
wie  dies  eine  vielfältige  Erfahrung  längst  gelehrt  hat.“

VI.

Vorkehrungen  gegen  den  Milzbrand.
S.  224.
Ministerial-Entschließung  vom  21.  Juli  1807,  Viehseuche  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Nachdem  jene  Pferd-,  Hornvieh=  und  Schweinsseuche  (ein
entzündlich-fäulichtes  mit  Brandbeulen  verbundenes
  Fieber  [Anthrax  vagansl),  welches  dem  Landmanne
unter  der  populären  Benennung  des  Milzbrandes  oder  des
gelben  Schelmes,  noch  von  den  Jahren  1788,  1790,  1793,
1794  und  1795  bekannt  ist,  sich  zu  verbreiten  beginnet,  und
nicht  nur  erwähnten  Thiergattungen,  sondern  auch  Menschen,
die  ganz  unvorsichtig  das  Aas  berühren,  das  kranke  Fleisch
genießen,  die  Häute  des  krank  geschlachteten  oder  gefallenen