Full text : Unser Preußen.

316  Dritter  Zeitraum.

bestimmte  der  Kaiser  diese  Summe  unter  dem  Namen  „Kaiser  Wilhelms-Spende“
  zu  einer  Altersversorgung  für  Arbeiter.  Doch  dies  genügte  ihm
noch  nicht;  er  wollte  alle  Arbeiter  gegen  Not  durch  Erkrankung
und  Unfälle  schützen  und  ihnen  eine  Versorgung  im  Alter  gewähren.
  „Wir  halten  es  für  Unsere  kaiserliche  Pflicht,“  so  sprach  er  in
der  Botschaft,  mit  welcher  er  am  17.  November  1881  den  Reichstag  eröffnen
  ließ,  „dem  Reichstage  diese  Aufgabe  ans  Herz  zu  legen,  und  würden
mit  um  so  größerer  Befriedigung  auf  alle  Erfolge,  mit  denen  Gott  Unsere
Regierung  sichtlich  gesegnet  hat,  zurückblicken,  wenn  es  Uns  gelänge,  dereinst
das  Bewußtsein  mitzunehmen,  dem  Vaterlande  neue  und  dauerhafte  Bürgschaften
  seines  inneren  Friedens  und  den  Hilfsbedürftigen  größere  Sicherheit
und  Ergiebigkeit  des  Beistandes,  auf  den  sie  Anspruch  haben,  zu  hinterlassen."“
Mit  dieser  Botschaft  hat  sich  Kaiser  Wilhelm  ein  Denkmal  für  ewige  Zeiten
gesetzt.  Von  dem  größten  Segen  für  die  wirtschaftlich  Schwachen  sind  die
infolge  dieser  Botschaft  vom  Reiche  eingerichteten  Kassen  der  Kranken-,
Unfall-,  Invaliditäts=  und  Altersversicherung.

Nach  dem  Krankenversicherungsgesetz  können  sich  alle  gegen  Lohn  beschäftigten
  Personen  für  Krankheitsfälle  bis  zu  dreizehn  Wochen  freie  ärztliche  Behandlung
  und  ein  Krankengeld  sichern.  Die  Kosten  dieser  Versicherung  werden  durch
Beiträge  gedeckt,  die  zu  /8  von  dem  Versicherungspflichtigen,  zu  ½  von  dem  Arbeitgeber
  getragen  werden.  Die  Gesamtsumme  der  von  deutschen  Krankenkassen  gezahlten
Gelder  beträgt  schon  jetzt  jährlich  mehr  als  100  Millionen  Mark.  "

Nach  dem  Unfallversicherungsgesetz  müssen  die  Arbeiter  in  Fabriken,  in
Land=  und  Forstwirtschaft,  int  Betriebe  der  Post  und  Telegraphie,  der  Marine=  und
Heeresverwaltung,  des  Transportgewerbes,  die  Bauarbeiter  und  Seeleute,  ebenso  die
Betriebsbeamten,  soweit  sie  nicht  über  2000  Mark  Jahreseinnahme  beziehen,  durch
ihre  Arbeitgeber  gegen  Betriebsunfälle  versichert  werden.  Die  Versicherungspflichtigen
zahlen  keine  Beiträge,  erhalten  aber  bei  einem  ihnen  bei  der  Arbeit  zugestoßenen  Unfall
in  den  ersten  dreizehn  Wochen  aus  der  Krankenversicherung  Heilungskosten  und
Krankengeld,  von  da  ab  aus  der  Unfallversicherung  eine  Unfallrente  bis  zu  *  des
bisherigen  Arbeitsverdienstes.  Im  Todesfalle  bekommen  die  Hinterbliebenen  Ersaß
der  Beerdigungskosten,  Witwen  und  Kinder  eine  Unfallrente.  Die  von  der  Unfallversicherung
  gezahlten  Entschädigungen  betragen  jährlich  über  50  Millionen  Mark.

Das  Gesetz  über  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  sichert
den  dauernd  Erwerbsunfähigen  (Invaliden)  und  den  alten  Arbeitern  eine  Rente.
Die  dazu  erforderlichen  Mittel  werden  von  den  Arbeitern,  den  Arbeitgebern  und  dem
Deutschen  Reiche  aufgebracht.  Der  Versicherte  erwirbt  einen  Anspruch  auf  Invalidenrente
  nach  fünf,  auf  Altersrente  nach  dreißig  Beitragsjahren.  Die  Höhe  der  Rente
ist  abhängig  von  der  Lohnklasse  und  von  der  Versicherungsdauer;  sie  reicht  hin,  den
Versicherten  vor  völliger  Verarmung  zu-  schützen,  überhebt  ihn  aber  nicht  der  Notwendigkeit
  eigener  Ersparnisse.  Das  Reich  zahlt  zu  jeder  Rente  jährlich  50  Mark.
Die  für  Invaliditäts=  und  Altersrente  zu  zahlende  Summe  wächst  von  Jahr  zu
Jahr;  1896  betrug  sie  schon  etwa  50  Millionen  Mark.  Welche  Riesenaufgabe  das
Deutsche  Reich  sich  damit  gestellt  hatte,  zeigte  sich  erst  deutlich,  nachdem  diese  Kassen
in  Wirksamkeit  getreten  waren.  Im  ersten  Jahrzehnt  (1884—1894)  sind,  obgleich  die
Alters=  und  Invaliditätsversicherung  erst  für  vier  Jahre  in  Betracht  kommt,  für
Arbeiterversicherung  rund  eine  Milliarde  Mark  verausgabt,  etwa  die
Hälfte  dieser  Summe  ist  nicht  von  Arbeitern  beigetragen  worden.

Der  Ausbau  der  deutschen  Reichseinheit  war  inzwischen  nicht  versäumt
worden,  bildeten  doch  auch  die  neuen  Versicherungsgesetze  ein  ganz  Deutschland
  umschließendes  Band!  Schon  in  den  ersten  Jahren  wurden  für  das
Reich  einheitliche  Maße,  Münzen  und  Gewichte  eingeführt,  die  Post-