Rußland wolle Bulgarien militärisch besetzen und dabei die Neutralität
Deutschlands haben; er habe dem Kaiser von Österreich
versprochen, ein treuer Bundesgenosse zu sein, und werde dies
halten. Die Besetzung Bulgariens sei der Krieg mit ÖOsterreich
und er könne Osterreich nicht im Stiche lassen (Hohenlohe, Denkwürdigkeiten,
II, 466). Danach scheint es, als ob die deutsche
Neutralität auch für den Fall versprochen gewesen sei, daß auf die
fortgesetzten panslawistischen Umtriebe gegen das Regiment Stambulows
ein militärisches Einschreiten Rußlands in Bulgarien folgen
sollte. Wäre dem so, so würden sich die Außerung Caprivis, daß
das System der Doppelversicherung ihm zu kompliziert erschienen
sei, und die ausweichenden Reden Hohenlohes und Marschalls in
der Interpellationsdebatte von 1896 vollständig erklären. Man
könnte sich nicht mehr darauf berufen, daß Fürst Bismarck schon
am 11. Januar 1887 im Reichstage seine vollständige Gleichgültigkeit
gegenüber der Frage, was mit Bulgarien werde, erklärte,
auch nicht darauf, daß Graf Kalnoky von Friedrichsruh mit dem
Eindruck geschieden sei, mit einer gewissen Unterstützung der russischen
Ansprüche in Bulgarien durch Deutschland rechnen zu müssen.
Verpflichtung zu wohlwollender Neutralität auch bei scharfem Eingreifen
Rußlands in die bulgarischen Angelegenheiten und daraus
entstehendem Streit mit Osterreich-Ungarn — das wäre nicht mehr
freie Hand, sondern gebundene Hand gewesen, gebunden zum Nachteil
unseres Bundesgenossen. 1
Nun gab es aber neben der Rückversicherung mit Rußland
auch noch eine andere, die sich mit der deutsch-russischen nicht
deckte, sondern sie unter Umständen durchkreuzte. Sie ist angedeutet
in einem Bilde, das von Kaiser Wilhelm I. herrühren soll:
das Bismarcksche System der Versicherungen gleiche einem Spiel
mit fünf Kugeln, das nur unter den Händen und Augen eines
außerordentlich geübten Künstlers zu gelingen pflege. Die fünfte
Kugel war Rumänien. Zwischen diesem Staate und Osterreich-Ungarn
war 1883 ein Bündnis geschlossen worden, das gegenseitige
Waffenhilfe für den Fall eines unprovozierten Angriffs
von dritter Seite vorsah, also auch eine Rückendeckung gegen Ruß-34