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bei der Kreis-Chausseebau-Kasse in Conitz, und zwar auch in der nach dem
Eintrikt des Fälligkeirstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Fälligkeitscermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Belrag vom Kapilale
abgezogen.
Die gekündigten Kapicalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet nicht erhobenen
Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen
erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil 1. Titel 51. §. 120. scqu. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Conitz.
Zinskupons können weder aufgeboren noch amortisirt werden. Ooch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwallung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt
werden. «
MikdieserSchuldverschkeibungsind..... halbjaͤhrige Zinskupons bis
zum Schlusse des Jahres . . . .. ausgegeben. Fuͤr die weitere Zeit werden
Zinskupons auf fuͤnfjaͤhrige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Chausseebaukasse
zu Conitz *x7) Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beigedruckten
Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. ·
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Conitz, den . 18.
Die ständische Kommission für den Chaufseebau im
Conitzer Kreise.
Jobrgeng 1865. (Nr. 6008.) 9 Pro-