Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 8. (8)

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bei  der  Kreis-Chausseebau-Kasse  in  Conitz,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintrikt  des  Fälligkeirstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
  sind  auch  die  dazu  gehbrigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitscermine
zurückzuliefern.  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Belrag  vom  Kapilale
  abgezogen.

Die  gekündigten  Kapicalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
vom  Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  ab  gerechnet  nicht  erhobenen
Zinsen,  verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung
Theil  1.  Titel  51.  §.  120.  scqu.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Conitz.

Zinskupons  können  weder  aufgeboren  noch  amortisirt  werden.  Ooch
soll  demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwallung  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz
der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst  in  glaubhafter
  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten
  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgezahlt
  werden.  «

MikdieserSchuldverschkeibungsind.....  halbjaͤhrige  Zinskupons  bis
zum  Schlusse  des  Jahres  .  .  .  ..  ausgegeben.  Fuͤr  die  weitere  Zeit  werden
Zinskupons  auf  fuͤnfjaͤhrige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Chausseebaukasse
  zu  Conitz  *x7)  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-Serie  beigedruckten
  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der
neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern  deren
Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.  ·

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
  ertheilt.

Conitz,  den  .  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chaufseebau  im
Conitzer  Kreise.

Jobrgeng  1865.  (Nr.  6008.)  9  Pro-