Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

III.  Zoustrmatliche  Uebersicht  über  die  Rechts-  und  Ztaatsphllosophle.  79

Maßregeln  ergriffen  werden,  bei  welchen  aber,  damit  nicht  Demoralisation  einreiße,
da#  Prinzip  der  Selbsthülse  in  wirthschaftlichen  Dingen  Nichtschnur  fein  muß.
Hierdei  findet  das  Verwaltungssystem  seine  Ergänzung  im  Kultursystem  (I.  unter  4),
edenso  wie  betreffs  der  Forderung,  daß  in  der  Verwaltung  die  weiteste  Oefsentlichkeit
  herrichen  soll,  damit  Wünsche  und  Bedürimisse  möglichst  allgemein  erkaunt
und  bekannt  werden  können;  eben  deshalb  thunlichste  Verbrritung  aller  Hülsfsmittel
der  Kruntniß  und  Bildung  des  Unterrichts,  der  freien  Vereinigungen,  Preßfreiheit,
thätige  Mitwirkung  Aller  an  den  öffentlichen  Angelegenheiten!  —  Damit  im  Einklang
  stehen

4.  die  Forderungen  der  Idee  der  Vollkommenheit,  denn  das  von  ihr
Firrtesn  Kultursystem“  setzt  dem  gesellschaftlichen  Wollen  das  Ziel,  die  in

de  Gesellschaft  vorhandenen  Kräfte  zur  höchsten  Wirksamkeit  zu  steigern.
Ticses  Ziel  steht  nicht  etwa  im  Widerspruch  mit  Rechtsgesellschaft  und  Lohnsystem,
DNran  die  Kräfte  des  Streitfüchtigen,  des  Rechtsverletzers,  des  Uebelthäters  find  zer-#tönnde,
  negirende  Kräfte,  welche  durch  ihr  Walten  die  Gesammtkrast  der  Gesellichaft
  verringern.  Und  in  Uebereinstimmung  mit  der  Rechtsgesellschaft  verlangt
überhaupt  das  Kultursystem  eine  harmonische  Organisation  der  mit  einer  Kollision
drohrnden  Krastäußerungen.

Kultur=  und  Verwaltungssystem  unterstützen  einander  in  den  meisten  Kichamgen,
  denn  mit  jeder  gelingenden  Kraftäußerung  ist  im  Allgemeinen  eine  Bofriediung,
  ein  Lust  gefühl,  verbunden.  Durchsichtigkeit  der  gesellschaftlichen  Omaanisadion,
  Verschmelzung  der  Individualitäten  durch  Heran  bildung  der  Einzelnen  zu
pielseitiger  Empfänglichkeit  und  Beseitigung  aller  äußeren  Hindernisse  der  Mittheilung
  entspricht  dem  Wohlwollen  wie  der  Vollkommenheit.  Aber  dabei  muß  freilich
die  zersplitternde  und  schwächende  Mielgeschäftigkeit  vom  Einzelnen  semm  gehalten
werden.  Neben  vielfacher  Empfänglichkeit  muß  jeder  seine  „individuelle  (einseitige)
dervorragung“  in  seinem  Beruf  bethätigm  können,  damit  so  das  ganze  Sustem
aller  in  der  Gesellschaft  vorhandenen  Berufskriife,  zufammengeiaßt  in  Eins,  möglichste
Vollkommenheit  zeige.  Darum  aber  Freihelt  in  der  Wahl  des  Beruss,  Bereitigung
  jeder  kastenartigen  Hemmung.

Kollisionen  und  Schwierigkeiten  bieten  sich  auch  hier  wieder  der  deukenden  Benochtung
  wenn  man  an  das  große  Problem  der  Zeit,  an  die  „soziale  Frage“
bnptt.  Gegen  den  Kommunismus  zwar,  die  „Ausbeutung  der  Starken  durch

Schwachen“,  muß  jedes  Streben  nach  höherer  Kultur  protestiren,  allein  dem
W  entspräche  es,  dem  stärkeren  Wollen  eine  größerr  Gütermenge  zuzureisen,
  weil  dadurch  die  Gesammtkraft  der  Gesellschaft  gesteigert  wird,  während  in
scwachen,  ungeschickten  Händen  die  Güter  ihren  Werth  verlieren.  Jcdenfalls  wird
dieser  Forderung  bei  der  Uebertragung  gcsellschaftlicher  Aemter  Genüge  zu  thun
fein,  wo  nicht  Gunst  und  Laune,  sondern  die  individuelle  Tüchtigkeit  ausschlaggebend
ein  muß.  Ueberhaupt  muß  man  freien  Raum  schaffen  für  die  Bewegung  der
watürlichen  Kräite,  und  ihre  Vereinigung  zur  Sicherung  gegen  Unsälle,  welchen  der
Einzelne  unterliegen  müßte,  sowie  zur  Erzeugung  von  Gütern  (Produktivassozianonen)
  energisch  fördern.  Die  Klust,  welche  Vorurtheil  und  Anmaßung,  Neid  und
bochmuth  zwischen  den  verschiedenen  Berufsständen  zu  öffnen  droht,  muß  man  durch
Seeftigung  des  Grundiatzes,  daß  jede  Arbeit  ehreuvoll  sei,  zu  schließen  trachten.
Eine  radikalere  Kur  schlagen  die  Sozialpolitiker  vor,  welche  Gemeinsamkeit  aller
Produktion  smittel  verlangen  —,  aber  das  Resultat  wäre  wirthschaftlicher  und  geistiger
TLiedergang.  Aehnliche  Folgen  hätte  die  Abschaffung  des  Erbrechts,  dessen
Beschränkung  allerdings  wünschenswerth  ist  (s.  §  10).

Um  die  entsfittlichende  Wirkung  zu  weit  bch  0“  Arbeitstheilung  zu  bewitigen,
  wird  man  danach  streben  müssen,  dem  Handarbeiter  ein  gemüthliches  Heim
#  schaffen  und  das  Verhältniß  zwischen  ihm  und  dem  Arbeitgeber  zu  einem  ethiichen
  zu  gestalten.  Ueberhaupt  muß  die  Gemeinschaft  Veranstaltungen  treffen,  durch