Full text : Deutsche Geschichte. Zweiter Band. (2)

Staat  und  Gejellichaft  in  der  zweiten  Hälfte  des  fiebzehnten  Jahrhunderts.  51

Speyer  im  Sahre  1693  nad)  Weblar  verfcheuchte  Reich3fammergericht
  und  dazu  den  Neichshofrat  zu  Wien,  beide  mit  nicht  Klar
gegeneinander  abgegrenzten  Kompetenzen  —,  e3  gab  weiter  ein
Boftweien,  ein  Münzwejen  und  einige  andere,  wo  die  Not  zu
einiger  Einheit  zwang,  aber  die  eigentlichen  Pegierungspflichten
und  Rechte  famen  den  Einzelgebieten  zu,  die  fi)  mehr  und  mehr
zu  wirklichen  Staaten  ausgewachlen  Hatten.  Hier  vollzog  Jich
in  vielen  Stüden  allmählich  der  Fortichritt.  Sp  im  Yinanzweien,
  wo  die  Belteuerung  allerdings  vielfah  an  die  DBewilfigung
  der  Stände  und  ihre  Sonderinterefjen  gebunden  war,  womit
aber  ganz  von  jelbjt  auch  die  Notwendigkeit  ftrengerer  Ordnung
ih  ergab;  fo  im  Nechtöleben,  wo  die  alten  Volfsgermohnheitsrechte
  vor  dem  römischen  Recht  und  feiner  fyftematischen  Klarbeit
  und  Schärfe  vollends  zurüdtraten;  jo  namentlich  im  Heerwejen.
An  die  Stelle  der  mehr  oder  weniger  vaterlandslojen  Yandstnechtzbeere
  und  der  verwilderten  Heerhaufen  der  lebten  Zeit  des  dreißigjährigen
  Krieges  traten  die  ftehenden  KHeere,  der  miles  perpetuus
de3  Landesherrn.  Die  Initiative  zu  diefer  Umgeftaltung  gab  Franfreich:
  e8  entitanden  Anftalten  für  Bildung  von  Offizieren,  Ritterafademien;
  die  gejamte  Organijation  in  Ausrüftung,  Uniformierung,
Cinübung,  Technik  der  Feuerwaffen,  Befeftigungsfunft,  machte  große
Sortichritte:  der  größte  war  die  dauernde  Einbeziehung  des  Kriegerftandes
  in  die  Ordnung  des  Staates  —  des  Territorialftaates  zunädhjit,
  da  e8  einen  Nationalftaat  in  Deutjchland  nicht  mehr  oder  noch
nicht  wieder  gab.  Die  Heeresergänzung  gejchah  zum  Teil  durch  Ausbebung
  unter  den  Landesfindern  mit  vielen  Brivilegien  und  Befreiungen
  im  einzelnen,  zum  Zeil  durch  Werbung.  Eine  jchwierige
Aufgabe  hatte  die  Zandwirtichaft:  doch  auch  hier  fürderte  die  Harte
Arbeit  und  taten  die  Negierenden  das  Ihre  dur)  Neupflanzungen
wie  die  des  großen  Kurfürften,  durch  Verordnungen  von  der  Art
derer,  welche  die  Erlaubnig  zum  Heiraten  an  den  Nachweis  einiger
gepflanzter  Obftbäume  fnüpfte  Die  Pferdezucht  hob  fi)  rafch;
der  Weinbau,  der  früher  weit  nach  Norden  vorgedrungen  war,
gedieh  wieder  allmählich  in  den  für  ihn  geeigneteren  Gegenden;  die
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